Parlament stimmt fĂŒr neue Fluggastrechte
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 13:12 Uhr, dpa.deEine breite Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte fĂŒr die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug kĂŒnftig kostenlos SitzplĂ€tze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise ĂŒbersichtlich dargestellt werden mĂŒssen.
Die Regeln fĂŒr EntschĂ€digungen bei verspĂ€teten FlĂŒgen sollen im Wesentlichen unverĂ€ndert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun mĂŒssen auch die EU-Staaten der Ănderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.
Flug verspÀtet?
Die EU-Staaten wollten ursprĂŒnglich, dass FluggĂ€ste kĂŒnftig erst bei gröĂeren VerspĂ€tungen entschĂ€digt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei: Reisende haben Anspruch auf eine EntschĂ€digung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden VerspĂ€tung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die VerspÀtung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel VorfÀlle mit randalierenden FluggÀsten, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von FlughÀfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darĂŒber informieren mĂŒssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre AnsprĂŒche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine EntschĂ€digung zahlt.
Anders ans Ziel kommen
FluggĂ€ste sollen auĂerdem bei Problemen in vielen FĂ€llen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, ĂŒber eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen mĂŒssen aber vergleichbar sein - also beispielsweise FluggĂ€ste, die einen Direktflug gebucht hatten, dĂŒrfen nicht gezwungen werden, mehrere AnschlussflĂŒge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können FluggĂ€ste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprĂŒnglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen FlĂŒge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von auĂereuropĂ€ischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunĂ€chst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.
