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EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

29.05.2026 - 11:00:11 | dpa.de

Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 29.05.2026 / 11:00 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung


EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung



29.05.2026 / 11:00 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft



mit dem Sitz in Stockerau



FN 65343 v LG Korneuburg



Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zu der am Montag, dem
6. Juli 2026, um 14:00 Uhr in den RĂ€umlichkeiten Airport City Space, Forum
3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 120. ordentlichen
Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.



TAGESORDNUNG



  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags fĂŒr die Ergebnisverwendung
    und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
    2025.



  2. Beschlussfassung ĂŒber die Ergebnisverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
    2025.



  3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Vorstandes fĂŒr das
    GeschÀftsjahr 2025.



  4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.



  5. Abstimmung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.



  6. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des PrĂŒfers der
    Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026.



  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.



UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE



  * Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht fĂŒr
    das GeschÀftsjahr 2025



  * Vorschlag fĂŒr die Ergebnisverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025



  * Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025



  * VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025



  * BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7



Die angefĂŒhrten Unterlagen, der vollstĂ€ndige Text dieser Einberufung sowie
das Formular fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spÀtestens ab dem 15.06.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.heid.info) zugÀnglich und liegen auch in der Hauptversammlung auf.



HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKT



1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG



AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spÀtestens am 15.06.2026 der Gesellschaft zu Handen
des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9,
zugeht.



Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.



Zum Nachweis der AktionÀrseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.



2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG



AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
samt BegrĂŒndung sowie WahlvorschlĂ€ge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spÀtestens am 25.06.2026 der Gesellschaft zu Handen
des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01
533423240, per Post an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail an
schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.



WahlvorschlÀge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern haben zusÀtzlich die
ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt den darin geforderten Angaben zu
enthalten.



FĂŒr den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.



3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG



Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.



4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG



Jeder AktionÀr - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz - ist
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
zu stellen.



Ein AktionÀrsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) können nur von
AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 25.06.2026
in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag
ist die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG ĂŒber ihre
fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden können,
anzuschließen. Andernfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl in den
Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.



NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG



Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 26.06.2026 (Nachweisstichtag).



Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.



Depotverwahrte Inhaberaktien



Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG,
die der Gesellschaft spĂ€testens am 01.07.2026 ausschließlich unter der
nachgenannten Adresse zugehen muss.



Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler



1010 Wien, Kohlmarkt 9



DepotfĂŒhrende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
DepotbestĂ€tigungen auch per Telefax ĂŒbermitteln:



Per Telefax: 01 533423240



DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG



Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:



  * Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes,



  * Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,



  * Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs sowie die
    Bezeichnung der Gattung oder die international gebrÀuchliche
    Wertpapierkennnummer,



  * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,



  * Zeitpunkt auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.



Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 26.06.2026
beziehen. Die DepotbestÀtigung wird in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.



VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE



Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat,
den er vertritt.



Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.



Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heid.info abrufbar.



Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
Adresse zugehen:



Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler



1010 Wien, Kohlmarkt 9



Per Telefax: 01 533423240



Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.



Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung



Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt
§ 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.



Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung



Das Grundkapital der Gesellschaft betrÀgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
eingeteilt. Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme.



Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung
ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.



Stockerau, im Mai 2026



Der Vorstand




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29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS Group



Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=60fff89a-58db-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Maschinenfabrik HEID AG
                   HEID-Werkstrasse 13
                   2000 Stockerau
                   Österreich
   Telefon:        +43 676 4060126
   E-Mail:         heid@aon.at
   Internet:       http://heid.info/
   ISIN:           AT0000690151
   WKN:            871099
   Börsen:         Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    2333354





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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