30 Jahre nach Anschlagsplan - Einigung auf BewÀhrungsstrafe
17.03.2025 - 13:40:0430 Jahre sind vergangen seit einem gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin, Jahrzehnte waren die mutmaĂlichen TĂ€ter im Ausland untergetaucht - nun lĂ€uft der Prozess gegen sie auf BewĂ€hrungsstrafen hinaus. Aus Sicht der Angeklagten Peter K. (65) und Thomas W. (62) ist das ein Erfolg. W. zeigte UnterstĂŒtzern im Zuschauerraum des Berliner Kammergerichts am ersten Prozesstag mit einer Hand das Siegeszeichen. Kurz danach legten beide ĂŒber ihre AnwĂ€lte GestĂ€ndnisse ab. Ein Urteil soll es im April geben.
Angebot: BewĂ€hrungsstrafe und Aufhebung der U-HaftÂ
Der Vorsitzende Richter Gregor Herb schlug zu Beginn nach Verlesung der Anklage eine sogenannte VerstĂ€ndigung zwischen den Prozessbeteiligten vor: Danach sei eine GefĂ€ngnisstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur BewĂ€hrung, fĂŒr die beiden Angeklagten möglich. Voraussetzung seien die GestĂ€ndnisse. Auch die Untersuchungshaft solle dann noch am ersten Prozesstag ausgesetzt werden, sagte der Richter.
Wie erwartet stimmten Bundesanwaltschaft und Verteidiger zu. Die beiden Verteidiger verlasen kurze, aber umfassende GestĂ€ndnisse von Peter K. und Thomas W. Damit waren die Voraussetzungen der VerstĂ€ndigung erfĂŒllt.
Absprachen zur VerstĂ€ndigungÂ
Zuvor hatte es dazu GesprÀche gegeben, wie Richter Herb sagte. Solche Absprachen im Strafprozess sind in bestimmten FÀllen zulÀssig. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz mindern, bieten aber auch Angeklagten Vorteile.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte im Dezember 2024 Anklage wegen der Verabredung der HerbeifĂŒhrung einer Sprengstoffexplosion gegen die MĂ€nner erhoben. Erst in der vergangenen Woche waren sie nach Flucht, Untertauchen und Exil in SĂŒdamerika aus Venezuela nach Deutschland zurĂŒckgekehrt, am Berliner Flughafen festgenommen und in die Untersuchungshaft gebracht worden.
GestĂ€ndnisseÂ
Laut ihrer GestĂ€ndnisse, die von den jeweiligen Verteidigern vorgelesen wurden, planten Peter K. und Thomas W. sowie ein inzwischen gestorbener Komplize als Gruppe unter dem Namen «Das K.O.M.I.T.T.E.E.» im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche AbschiebegefĂ€ngnis in Berlin-GrĂŒnau. Vor allem Abschiebungen von kurdischen UnterstĂŒtzern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in tĂŒrkische GefĂ€ngnisse habe man verhindern wollen.Â
DafĂŒr fĂŒllten sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen und bauten ZeitzĂŒnder ein, wie sie gestanden. Der Anschlag scheiterte, weil beim Umladen auf einem Parkplatz eine Polizeistreife auftauchte. Die MĂ€nner flĂŒchteten, wobei sie ihre Ausweise zurĂŒcklieĂen - und Deutschland fĂŒr lange Zeit verlieĂen.
Angeklagte: Halten Abschiebungen weiter fĂŒr «unertrĂ€glich»
Ihre grundsĂ€tzliche politische Einstellung habe sich nicht geĂ€ndert, deuteten K. und W. in ihren GestĂ€ndnissen an. W. sagte in seinem GestĂ€ndnis, er halte die Praxis der Abschiebung damals und heute fĂŒr «unertrĂ€glich». Auf seinem T-Shirt stand «Systemchange».Â
Wichtig sei ihnen bei den Planungen zu dem Anschlag gewesen, keine Menschen zu gefĂ€hrden, betonten beide. In ihrem GestĂ€ndnis gaben sie auch einen vorherigen Brandanschlag auf ein Kreiswehrersatzamt der Bundeswehr in Brandenburg zu.Â
Kleiner Bio-Bauernhof in Venezuela als Lebensmittelpunkt
Ob sie ihre Zukunft in Deutschland oder Venezuela sehen, sagten sie nicht. K. berichtete in seinem GestĂ€ndnis auch kurz von seinem Leben in Venezuela. «Ich habe dort einen kleinen Bio-Bauernhof mit Salat und Erdbeeren, das ist bis heute mein Lebensmittelpunkt.» Sie seien nun «aus freien StĂŒcken nach Berlin gekommen, um alte Freunde zu treffen».Â
Beide Angeklagten konnten das Gericht nach knapp zweistĂŒndiger Verhandlung frei verlassen und ihre Sachen aus dem UntersuchungsgefĂ€ngnis abholen. DafĂŒr könne der «Komfort der Fahrbereitschaft zur JVA Moabit in Anspruch» genommen werden, sagte der Richter mit einem LĂ€cheln zum Abschluss der Verhandlung. Im Zuschauerraum erhoben sich einige UnterstĂŒtzer und skandierten: «Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord.» Der Richter erwiderte: «Dann bis morgen also.»
Der Prozess soll nach aktuellem Stand noch weitere drei Verhandlungstage dauern und am 8. April mit dem Urteil enden. Bis dahin mĂŒssen sich die beiden Angeklagten zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, einer will in den nĂ€chsten Wochen in Berlin bleiben, der andere in der NĂ€he von Baden-Baden, wo er geboren wurde.


