AltfÀlle, Cannabis-Legalisierung

210.000 AltfĂ€lle bei Cannabis-Legalisierung zu prĂŒfen

17.03.2024 - 07:23:29

Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben mĂŒssten Zehntausende alte Strafverfahren ĂŒberprĂŒft werden.

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung fĂŒhrt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten ĂŒberprĂŒft werden mĂŒssen. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wĂ€ren 60.000 FĂ€lle (Stand 15. MĂ€rz 2024) erneut anzuschauen, wie eine Anfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Justizministerien der LĂ€nder - beziehungsweise in Sachsen-Anhalt der Generalstaatsanwaltschaft - ergab.

LĂ€nder befĂŒrchten Überlastung der Justiz 

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung fĂŒr AltfĂ€lle. Aus den LĂ€ndern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befĂŒrchten eine Überlastung der Justiz. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert warb dagegen bei den LĂ€ndern dafĂŒr, den Weg fĂŒr die umstrittene Legalisierung von Cannabis freizumachen. 

«FĂŒr die Staatsanwaltschaften bedeuten die AmnestieplĂ€ne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum BetĂ€ubungsmittelgesetz nochmals hĂ€ndisch daraufhin auswerten mĂŒssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wĂ€ren», sagte Richterbund-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es mĂŒsse ermittelt werden, ob es bei dem BetĂ€ubungsmittelverstoß um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte. 

Tausende Verfahren in den LĂ€ndern ĂŒberprĂŒfen

Nach der Umfrage der Richterzeitung mĂŒssen in Hessen infolge der Amnestieregelung fĂŒr AltfĂ€lle 34.000 Verfahren ĂŒberprĂŒft werden. In Bayern sind es demnach 29.000 FĂ€lle und in Baden-WĂŒrttemberg 25.000. In der Hauptstadt Berlin mit rund 3,87 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern geht es um 3500 Verfahren. 

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben fĂŒr VolljĂ€hrige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. MĂ€rz in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedĂŒrftig, aber die LĂ€nderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen. 

Bereits verhÀngte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. 

Lauterbach weist Kritik zurĂŒck

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik der LĂ€nder zurĂŒckgewiesen. Das Bundesgesundheitsministerium schĂ€tzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden mĂŒssten, auf maximal 7500 bundesweit. Dabei gehe es um FĂ€lle, in denen StraffĂ€llige wegen mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklĂ€rt werden mĂŒsse, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf HaftfĂ€lle und betrĂ€fen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsĂ€chlichen Aufwandes.

@ dpa.de