Verfassungsrechtler, NRW-Hochschulsicherheitsrecht

Verfassungsrechtler kritisieren neues NRW-Hochschulsicherheitsrecht

19.12.2024 - 10:19:22

45 Verfassungsrechtsprofessoren aus NRW haben in einer gemeinsamen Stellungnahme PlÀne von Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) kritisiert.

In dem Papier, ĂŒber das die "Rheinische Post" in ihrer Freitagausgabe berichtet, warnen die Juristen, durch die EinfĂŒhrung eines Hochschulsicherheitsrechts drohe "ein nicht wiedergutzumachender Schaden" und ein institutionalisiertes Misstrauen. Die Idee des Referentenentwurfs aus Brandes` Haus: Mithilfe von deutlich mehr Sanktionsmöglichkeiten sollen die Hochschulen zu sicheren Orten fĂŒr ihre Mitglieder gemacht werden und beispielsweise Machtmissbrauch, Diskriminierung oder gar sexuelle Übergriffe ausgeschlossen werden. Die Professoren kritisieren jedoch: "Was durch die Regelungen des Referentenentwurfs verursacht wird, ist eine Umwidmung der Hochschulen von Orten des gemeinsamen Wagnisses auf der Suche nach Wahrheit zu Orten des Verdachts und der Disziplinierung - vielleicht, ohne das in dieser SchĂ€rfe zu wollen." Im Ministerium wies der zustĂ€ndige Abteilungsleiter Joachim Goebel gegenĂŒber der "Rheinischen Post" die VorwĂŒrfe zurĂŒck: "Bei nachgewiesenem Fehlverhalten von Professorinnen und Professoren gibt es zurzeit als Sanktionsmöglichkeit nur die RĂŒge, die GehaltskĂŒrzung und die Entfernung aus dem Dienst. Nach dem Entwurf des HochschulstĂ€rkungsgesetzes werden wir auch stĂ€rker greifende GehaltskĂŒrzungen und ZurĂŒckstufungen einfĂŒhren." Der Bochumer Verfassungsrechtsprofessor Julian KrĂŒper, einer der Mitunterzeichner, warnt jedoch davor, dass weitreichende Sanktionen wie ein Betretungsverbot bis hin zum Entzug der Lehrerlaubnis schon verhĂ€ngt werden könnten, wenn gegen einen Beschuldigten "zureichende tatsĂ€chliche Anhaltspunkte" fĂŒr einen Sicherheitsverstoß vorliegen. Auf Verdachtsebene, so KrĂŒper, werde gleich voll zugelangt.

In ihrer Stellungnahme schreiben die 45 Professoren: "Wir sind dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, durch offenen Diskurs bessere Argumente zu formulieren, IrrtĂŒmer zu entdecken, der Wahrheit nĂ€herzukommen. Das gelingt nur im wechselseitigen Vertrauen, und dabei können auch GrenzĂŒberschreitungen vorkommen." FĂŒr solche FĂ€lle hĂ€tten die Hochschulen seit langem Instrumente der KlĂ€rung etabliert. "Der Gesetzesentwurf ist natĂŒrlich mit allen anderen HĂ€usern geeint", sagte Abteilungsleiter Goebel. "Das ist die Voraussetzung dafĂŒr, dass der Entwurf vom Kabinett verabschiedet wurde. Zudem werden unsere Positionen von zwei juristischen Gutachten gestĂŒtzt. Aber die Anhörung lĂ€uft noch. SelbstverstĂ€ndlich sind wir fĂŒr Hinweise dankbar, wo wir noch prĂ€ziser formulieren können."

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