AfD im Bundestag: Rhein fordert Ausschussvorsitze für Partei
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 00:01 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert, der AfD im Bundestag die ihr zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen nicht weiter zu verwehren. Die Partei sei gewählt, sagte Rhein dem „Stern“, deshalb solle mit ihr auch entsprechend umgegangen werden.
Rhein lehnt die „Brandmauer“ als Sprachbild ab
Rhein sprach sich dafür aus, dass die AfD im Bundestag – wie im hessischen Landtag und in anderen Ländern üblich – Ausschussvorsitze übernehmen könne. Das Sprachbild der „Brandmauer“ halte er für falsch.
Für die Union gelte, dass sie sich klar von der AfD abgrenze, die Partei aber nicht ausgrenze. Diese Linie müsse auch für die Parlamentsarbeit gelten, sagte der CDU-Politiker. Er bezeichnete sich als Anhänger einer Politik der klaren roten Linien, wie sie Andreas Rödder vorgeschwebt habe.
Keine Unterstützung für AfD-Verbotsverfahren
Rhein lehnte zudem ein Verbotsverfahren gegen die AfD ab. In der CDU gebe es nach seiner Wahrnehmung eine einhellige Meinung, dass ein solches Verfahren nicht angestrebt werde.
Ein Verfahren würde mindestens fünf Jahre dauern, zudem sei sein Ausgang mehr als ungewiss, sagte Rhein. Er rate dazu, die AfD nicht juristisch, sondern politisch zu bekämpfen.
Debatte über Kurs der Union
Rödder hatte seinen Posten als Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission niederlegen müssen, nachdem er für einen flexibleren Umgang mit der AfD plädiert hatte. Später entwickelte er die Strategie der sogenannten roten Linien bei möglichen gemeinsamen Abstimmungen mit der teils rechtsextremen Partei.
Als eine dieser Linien definierte Rödder die Westbindung der Bundesrepublik. Zuvor hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert.
Die Forderung von Boris Rhein berührt zwei getrennte Fragen: die parlamentarische Repräsentation der AfD und ein mögliches Parteiverbotsverfahren. Ausschussvorsitze werden im Bundestag nicht allein nach Fraktionsstärke automatisch vergeben. Für die jeweiligen Kandidaten ist eine Wahl erforderlich; ein Anspruch auf den Vorsitz lässt sich deshalb nicht unmittelbar aus dem Stärkeverhältnis ableiten.
Politisch zielt Rhein dennoch auf eine andere Praxis. Seine Argumentation verbindet klare Abgrenzung von der AfD mit der Anerkennung ihrer parlamentarischen Stellung. Damit stellt er sich gegen einen vollständigen Ausschluss der Partei aus sichtbaren Funktionen des Parlaments, ohne eine Zusammenarbeit in der Regierungsbildung oder bei politischen Projekten zu fordern.
Parlamentarische Rechte und Parteiverbot
Ein Verbotsverfahren wäre rechtlich deutlich weitreichender als die Besetzung eines Ausschussvorsitzes. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können nach dem Grundgesetz nur Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat stellen; über ein Verbot entscheidet anschließend das Gericht. Die Prüfung politischer und verfassungsrechtlicher Voraussetzungen ist daher von der alltäglichen Parlamentsorganisation zu trennen.
Für die CDU verschärft sich damit ein strategischer Zielkonflikt: Sie muss einerseits die parlamentarische Stärke der AfD berücksichtigen und andererseits die eigene Abgrenzung glaubwürdig halten. Rheins Hinweis auf Hessen und andere Länder lenkt den Blick auf unterschiedliche parlamentarische Praktiken. Für Bürger ist entscheidend, dass die Frage nach Funktionen im Bundestag nicht mit der Frage gleichgesetzt wird, ob die Partei verfassungsrechtlich verboten werden könnte.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
FOCUS online: „Im Kampf gegen die AfD entmachten sich Innenminister selbst“ (02.10.2026)
Der Kommentar ordnet die Debatte über verweigerte Ausschussvorsitze in einen größeren Streit über den Umgang mit der AfD ein. Er betont, dass das Bundesverfassungsgericht keinen automatischen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz anerkannt habe, bewertet die politische Wirkung eines Ausschlusses jedoch kritisch.
FOCUS online: „Nazis verharmlost: Hape Kerkeling tut genau das, wovor er bei AfD warnt“ (02.10.2026)
Der Beitrag konzentriert sich auf die juristischen Zuständigkeiten bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren und hebt hervor, dass nur Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat einen Antrag stellen können. Damit setzt er einen anderen Schwerpunkt als Rhein: Nicht die politische Zweckmäßigkeit, sondern die verfassungsrechtliche Zuständigkeit steht im Mittelpunkt.
Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Trennung zwischen politischer Auseinandersetzung und rechtlichen Verfahren. Unterschiede bestehen bei der Bewertung parlamentarischer Ausgrenzung und bei der Frage, welches Gewicht politische oder juristische Argumente im Umgang mit der AfD haben sollen.
