AfD Sachsen-Anhalt rückt in die Mitte: Streit um Ausschüsse und Landtagsräume
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 14:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie AfD rückt im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt von der rechten Seite in die Mitte und streitet mit den anderen Fraktionen über die Größe der Ausschüsse.
Neue Sitzordnung zum Landtagsstart
Bis zur konstituierenden Sitzung am 6. Oktober muss der Plenarsaal umgebaut werden. Die FDP ist nach der Wahl nicht mehr im Landtag vertreten, das BSW zieht mit fünf Abgeordneten neu ein. Der AfD-Block mit 39 Abgeordneten sitzt künftig unmittelbar gegenüber dem Rednerpult.
Streit über elf oder zwölf Sitze
Bei der Ausschussgröße gibt es bislang keine Einigung. Die AfD schlägt zwölf Mitglieder vor, die Landtagsverwaltung empfiehlt elf. Bei zwölf Sitzen könnte die AfD sechs Plätze erhalten und gemeinsam mit den übrigen sechs Mitgliedern ein Patt bilden.
Bei elf Mitgliedern käme die AfD nach der vorgesehenen Berechnung auf fünf Sitze und wäre auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen. Die AfD hatte die Landtagswahl am 6. September mit 43,8 Prozent gewonnen. CDU, Linke, Grüne und SPD stellen zusammen 39 Abgeordnete, die AfD ebenfalls 39. Das BSW hat fünf Sitze; für eine Mehrheit sind 42 Stimmen erforderlich.
Fraktionen erwägen Verfassungsklage
Am Freitag berieten Vertreter von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW im Vor-Ältestenrat über die Ausschüsse. Eine Entscheidung soll in der nächsten Runde am 30. September fallen. Mehrere Fraktionen kündigten an, bei zwölf Sitzen vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, weil die Mehrheitsverhältnisse im Plenum dann aus ihrer Sicht nicht angemessen abgebildet würden.
In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge beraten sowie Anhörungen durchgeführt. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit verlangt, dass diese Gremien die Zusammensetzung des Plenums möglichst genau wiedergeben.
Rausch steht für Präsidentenamt bereit
Die Ausschussgröße soll mit der Geschäftsordnung festgelegt werden, die der Landtag am 6. Oktober nach der Wahl des Präsidenten beschließen könnte. Der parlamentarische AfD-Geschäftsführer Tobias Rausch zeigte sich bei der Frage nach elf oder zwölf Mitgliedern kompromissbereit. Die Landtagsjuristen hätten den AfD-Vorschlag als verfassungskonform bewertet, sagte er.
Rausch bestätigte zudem, dass er für das Amt des Landtagspräsidenten zur Verfügung stehe, falls ihn seine Fraktion nominiere.
Streit um Räume für SPD und Grüne
Nach Angaben von Teilnehmern des Vor-Ältestenrats erwägt die AfD außerdem, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtagsgebäude auszulagern. Die Linke nutzt wegen eines Umbaus bereits andere Räume. Damit wäre das linke Lager nicht mehr vollständig im Hauptgebäude vertreten.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Falko Grube, erklärte, seine Fraktion wolle im Haupthaus bleiben. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister, lehnte einen Umzug ab und verwies auf fehlende sachliche Gründe.
Die Ausschüsse als Machtzentrum
Die Auseinandersetzung über elf oder zwölf Sitze betrifft nicht nur eine organisatorische Zahl. In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge im Detail beraten, Sachverständige angehört und Beschlussempfehlungen für das Plenum vorbereitet. Ein Patt könnte Beratungen verzögern, auch wenn die endgültige Entscheidung beim gesamten Landtag bleibt.
Der Streit berührt den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Danach sollen Ausschüsse die Zusammensetzung des Plenums möglichst genau verkleinert abbilden. Die AfD verfügt über 39 von 83 Mandaten und damit über knapp 47 Prozent der Sitze. Bei zwölf Ausschussmitgliedern hätte sie jedoch sechs Plätze und damit genau die Hälfte; bei elf Mitgliedern wären es fünf Sitze.
Entscheidungen vor der konstituierenden Sitzung
Der neue Landtag tritt am 6. Oktober erstmals zusammen. Bis dahin müssen Sitzordnung, Geschäftsordnung, Ausschussgrößen und weitere Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Die Zahlen zeigen, warum der Konflikt über den Ausschusszuschnitt hinausweist: Das BSW mit fünf Abgeordneten kann in dem politisch ausgeglichenen Parlament zum entscheidenden Faktor werden.
Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob parlamentarische Vorlagen zügig beraten werden und ob die Kräfteverhältnisse nachvollziehbar bleiben. Eine Klage mehrerer Fraktionen würde die organisatorische Entscheidung in eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage überführen. Zugleich könnte der Streit über die Räume von SPD und Grünen den Eindruck verstärken, dass die neue Mehrheit nicht nur Verfahren, sondern auch die sichtbare Präsenz der Opposition im Parlament neu ordnen will.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
MDR: „Landtag Sachsen-Anhalt: Streit um Größe der Ausschüsse“ (24.09.2026)
Der Bericht erläutere, dass die AfD bei zwölf Ausschusssitzen rechnerisch sechs Plätze erhalten könne und dadurch ein Patt entstehe. Anders als die dpa-Meldung ordne er ausführlicher ein, welche Bedeutung Ausschüsse für die parlamentarische Arbeit hätten und weshalb Fachleute den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit berührten.
Frankfurter Rundschau: „Tiefe Risse in Sachsen-Anhalt: Bündnis zwischen AfD und BSW wird zum Pulverfass“ (24.09.2026)
Der Artikel beschreibe das politische Patt und die zentrale Rolle des BSW bei künftigen Mehrheiten. Er setze den Schwerpunkt stärker auf die möglichen Folgen für die Regierungsbildung und berichte zusätzlich über einen SPD-Vorstoß für Gespräche über einen überparteilichen Ministerpräsidenten; offen bleibe, ob diese Initiative die Zusammenarbeit von AfD und BSW beeinflussen könne.
Beide Berichte bestätigten die rechnerische Schlüsselstellung der AfD und die Bedeutung des BSW, setzten aber unterschiedliche Schwerpunkte: Der MDR konzentriere sich auf die Ausschussarbeit und Verfassungsfragen, während die Frankfurter Rundschau die Regierungsbildung und politische Bündnisse in den Mittelpunkt stelle.
