Manuela Schwesig, AfD-Verbot

AfD-Verbot: Schwesig fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 10:03 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin will Erkenntnisse über die AfD systematisch zusammentragen lassen. Ein Gutachter soll anschließend bewerten, ob und wie ein Verbotsantrag vorbereitet werden könnte.

Schwesigs Vorschlag zur Verbotsprüfung

  • Manuela Schwesig schlägt eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Sammlung von Erkenntnissen über die AfD vor.
  • Die SPD-Ministerpräsidentin will zusätzlich einen Gutachter mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen beauftragen.
  • Über ein Parteiverbot kann nach Schwesigs Darstellung ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Demo für AfD-Verbot vor dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Schwesig schlägt Prüfung eines AfD-Verbots vor

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Die Gruppe soll Erkenntnisse über die Partei sammeln und anschließend einen Gutachter mit einer Empfehlung beauftragen.

Länder beraten über gemeinsames Vorgehen

„Deshalb bin ich dafür, dass die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe einrichten, in der alle Vorfälle, alle Erkenntnisse zur AfD gesammelt werden, und dann einen Gutachter beauftragen, der einen Vorschlag macht“, sagte Schwesig am Donnerstag den Sendern RTL und ntv.

Über die Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe seien Bund und Länder derzeit im Gespräch. Schwesig betonte zugleich, dass die Politik ein Parteiverbot nicht selbst aussprechen könne.

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Bundesverfassungsgericht entscheidet

„Denn wir als Politik können nicht die AfD verbieten. Darüber kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte die Ministerpräsidentin. Ob ein Verbotsantrag vorgelegt werde und in welcher Form, solle anhand der gesammelten Daten und Erkenntnisse durch einen Gutachter bewertet werden.

Schwesig nennt zwei notwendige Schritte

Nach Schwesigs Worten braucht es neben der Prüfung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Sie verwies dabei auf deren Haltung zum Euro und zum Sondervermögen für Investitionen in Schulen, Feuerwehrhäuser und Straßen.

Ein Austritt aus dem Euro wäre nach ihrer Einschätzung eine „Katastrophe für die Wirtschaft“. Zugleich müssten die Sicherheitsbehörden vorhandene Erkenntnisse über die AfD ernst nehmen. Schwesig sprach in diesem Zusammenhang von einer „ernsten Bedrohung“.

Die Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ordnet das mögliche AfD-Verbotsverfahren zunächst als politischen und verfassungsrechtlichen Prüfprozess ein. Ein Parteiverbot kann in Deutschland nicht durch Bundesregierung, Länder oder Parlamente selbst ausgesprochen werden; zuständig ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Im Zentrum eines solchen Verfahrens stünden daher die systematische Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen über die Partei. Dazu könnten öffentlich dokumentierte Vorgänge sowie Informationen der Sicherheitsbehörden gehören. Eine Arbeitsgruppe könnte diese Materialien bündeln und die Grundlage für ein unabhängiges Gutachten schaffen, ohne damit bereits eine Entscheidung über einen Verbotsantrag vorwegzunehmen.

Politische Debatte und rechtliche Prüfung

Schwesig verbindet die Verbotsdebatte mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die politischen Ziele der AfD. Ihre Hinweise auf Euro-Austritt und das Sondervermögen zielen auf wirtschaftliche und staatspolitische Folgen, während die von ihr erwähnten Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden die verfassungsrechtliche Ebene betreffen.

Die Debatte gewinnt dadurch eine doppelte Bedeutung: Bund und Länder müssten einerseits politische Positionen öffentlich bekämpfen, andererseits bei möglichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen rechtsstaatlich belastbare Maßstäbe anlegen. Ein Gutachter könnte dabei eine fachliche Empfehlung abgeben; über die Einleitung eines Verbotsverfahrens und dessen Ausgang entschiede letztlich allein das Bundesverfassungsgericht.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Forderung nach Verbotsverfahren - SPD-Abgeordnete Wegge für Auswertung gehackter E-Mails der AfD“ (22.10.2026)

Der Beitrag berichtet über eine weitere SPD-Forderung nach einem möglichen AfD-Verbotsverfahren und setzt den Schwerpunkt auf die Auswertung gehackter E-Mails. Damit ergänzt er Schwesigs Vorschlag einer strukturierten Prüfung um eine konkrete Debatte über mögliche Erkenntnisquellen.

SWR: „Menschen werden mundtot gemacht: Grüner Sozialminister warnt nach AfD-Erfolgen vor Rechtsruck“ (22.10.2026)

Der Bericht ordnet die Verbotsforderung in die politische Debatte über einen Rechtsruck und den Schutz von Minderheiten ein. Anders als Schwesig konzentriert er sich stärker auf gesellschaftliche Folgen; offen bleibt weiterhin, welche konkreten Schritte Bund und Länder einleiten.

Gemeinsam ist den Beiträgen die wachsende politische Auseinandersetzung mit einem möglichen Verbotsverfahren. Unterschiede bestehen bei den Schwerpunkten: institutionelle Prüfung, mögliche Beweismittel und gesellschaftspolitische Folgen.

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