Stefanie Hubig, AfD-Verbotsverfahren

AfD-Verbotsprüfung: Hubig wirbt für Konsens in Bundesregierung

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig drängt auf eine systematische Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag gegen die AfD erfüllt sind. Als politischer Anlass gilt die mögliche Wahl des AfD-Politikers Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt.

Bundesregierung prüft AfD-Verbotsantrag

  • Stefanie Hubig wirbt innerhalb der Bundesregierung für eine gemeinsame Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.
  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Material zusammentragen und auswerten.
  • Hubig will auch geleakte AfD-Mails berücksichtigen, falls sie Belege für Verfassungsfeindlichkeit enthalten.
Plakat wirbt für AfD-Verbot (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Hubig wirbt für Prüfung eines AfD-Verbots

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. Die Prüfung soll nach ihren Vorstellungen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die vorhandenes Material zusammenträgt und auswertet.

Entscheidung nur im Regierungskonsens

„Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für deren Samstagsausgabe. „Daran arbeite ich.“

Auf Grundlage der Untersuchung müsse anschließend eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden. Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten habe, müsse er nach Hubigs Einschätzung auch gestellt werden.

Geleakte E-Mails als mögliches Material

Auch Hunderttausende geleakte AfD-Mails will die Ministerin für die Prüfung heranziehen. Grundsätzlich könnten alle vorliegenden Erkenntnisse genutzt werden, sofern die E-Mails Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit der Partei lieferten.

Hubig bezeichnete die Frage als existenziell für die Demokratie und forderte eine ernsthafte sowie systematische Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren.

Geplante Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt

Auslöser für Hubigs Vorstoß ist die mögliche Wahl des AfD-Politikers Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt im Dezember. Siegmund hatte zuletzt offengelassen, ob er bei einem Scheitern im ersten Wahlgang auch in weiteren Wahlgängen antreten würde.

Hubig wertete bereits die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten als Zäsur. Eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre nach ihrer Einschätzung eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat.

Artikel 21 regelt Parteiverbot

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden.

Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen Verbotsantrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Im Bundesrat hängt das Abstimmungsverhalten der Länder von der jeweiligen Landesregierung ab.

Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD wäre ein mehrstufiger Vorgang mit hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei; antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Politisch entscheidend wäre zunächst, ob sich Bundesregierung und Länder auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe könnte dafür öffentlich zugängliche und behördlich gewonnene Erkenntnisse systematisch zusammentragen. Dazu könnten auch interne Dokumente gehören, sofern sie rechtmäßig verfügbar sind und belastbare Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen enthalten.

Sachsen-Anhalt als politischer Auslöser

Die geplante Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt erhöht den politischen Druck. Ulrich Siegmund verfügt als AfD-Fraktionschef nicht über eine eigene Mehrheit und benötigt Stimmen oder zumindest Unterstützung aus anderen Fraktionen. Die Wahl kann sich über mehrere Wahlgänge erstrecken; dadurch bleibt offen, ob die AfD tatsächlich erstmals einen Ministerpräsidenten stellen wird.

Für Bürger und Länder hätte ein Verbotsantrag weitreichende Folgen: Er würde die politische Auseinandersetzung auf die Ebene des Bundesverfassungsgerichts verlagern und könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bis zu einer Entscheidung bliebe die AfD politisch handlungsfähig. Maßgeblich wären deshalb eine sorgfältige Beweissicherung, die einheitliche Position der antragsberechtigten Organe und die juristische Bewertung der konkreten Erfolgsaussichten.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Siegmund schließt mehrere Wahlgänge bei Ministerpräsidentenwahl nicht mehr aus“ (06.11.2026)

Der Beitrag ordnet die mögliche Wahl Siegmunds im Dezember ein und beschreibt, dass der AfD-Politiker inzwischen mehrere Wahlgänge erwägt. Anders als die Meldung zur Verbotsprüfung konzentriert sich der Artikel auf die Mehrheitsverhältnisse und das Wahlverfahren im Landtag.

FOCUS online: „Siegmund schließt mehrere Wahlgänge nicht mehr aus“ (06.11.2026)

FOCUS online hebt ebenfalls Siegmunds Abhängigkeit von Stimmen anderer Fraktionen und die möglichen weiteren Wahlgänge hervor. Beide Beiträge bestätigen damit den politischen Anlass rund um die geplante Wahl, behandeln aber nicht den Vorstoß Hubigs zur Verbotsprüfung.

Übereinstimmend steht die schwierige Mehrheitsbildung in Sachsen-Anhalt im Mittelpunkt. Offen bleibt, ob Siegmund gewählt wird und welche politischen Konsequenzen dies für die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren hätte.

Disclaimer...
de | politik | 70472431 |