AfD-Verbotsverfahren: Hape Kerkeling fordert im Thüringer Landtag Konsequenzen
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 21:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Hape Kerkeling hat die AfD bei einer Anhörung zum Für und Wider eines Verbotsverfahrens im Thüringer Landtag in Erfurt wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen.
Kerkeling beruft sich auf Familiengeschichte
„Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdeutet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie“, sagte Kerkeling. Er erklärte, nicht als Verfassungsrechtler, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus zu sprechen.
Kerkelings Großvater war wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar verschleppt worden. Im April hatte der Entertainer bei einer Gedenkveranstaltung zur Befreiung des Lagers eine viel beachtete Rede gehalten.
Vorwurf gegen Thüringer AfD
„Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig“, sagte Kerkeling über die AfD. Der Thüringer Landesverband mit Partei- und Fraktionschef Björn Höcke ist vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.
Das Versprechen des Staates laute: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland“, sagte Kerkeling. Angst, Lügen und Hass seien Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie und bestimmten aus seiner Sicht auch die heutige politische Ausrichtung der AfD.
Appell an die Politik
Kerkeling forderte die Politik auf, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade von Thüringen müsse ein Signal ausgehen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts sowie von Regierung oder Opposition.
Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes, sagte Kerkeling. Er kritisierte außerdem, wer Menschen wegen einer Behinderung, ihres Glaubens, ihrer Hautfarbe oder ihrer geschlechtlichen Identität gezielt verängstige, verletze deren grundgesetzlich geschützte Würde.
Juristen und weitere Experten angehört
Bei der Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags kamen neben Kerkeling Verfassungsrechtler und weitere Experten zu Wort, unter ihnen Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Linke-Fraktion hatte Kerkeling eingeladen.
Rechtliche Hürde bleibt hoch
Die Anhörung im Thüringer Landtag ist Teil einer bundesweiten Debatte über die Frage, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren erfüllt. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag können Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen; ein Landesparlament kann ein solches Verfahren daher nicht selbst einleiten.
Für die politische Debatte ist Thüringen besonders relevant. Der Landesverband mit seinem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde im Frühjahr 2021 als erster AfD-Landesverband vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Zugleich hat die AfD im Freistaat eine starke gesellschaftliche und parlamentarische Stellung, was die Frage nach den politischen Folgen eines Verbotsverfahrens verschärft.
Bundesweite Folgen der Thüringer Debatte
In der Anhörung treffen deshalb unterschiedliche Ebenen aufeinander: Juristen bewerten die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten, während politische Akteure mögliche Auswirkungen auf Wahlen und die demokratische Auseinandersetzung abwägen. Im Mittelpunkt steht auch die Möglichkeit, statt der gesamten Partei einzelne Landesverbände in den Blick zu nehmen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Anhörung zunächst keine unmittelbare Änderung des Parteienstatus. Sie kann jedoch die politische Positionierung im Thüringer Landtag und darüber hinaus beeinflussen. Entscheidend bleibt, ob ein antragsberechtigtes Verfassungsorgan ein Verfahren tatsächlich beantragt und wie Karlsruhe die vorgelegten Belege bewertet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
MDR: „AfD-Verbotsverfahren: Nicht nur Juristen bei Anhörung im Landtag“ (30.09.2026)
Der Bericht ordne die Anhörung als Premiere eines Landesparlaments zu diesem Thema ein und stelle neben Kerkeling und Hans-Georg Maaßen die geladenen Juristen und Menschenrechtsexperten heraus. Er betone, die Voraussetzungen für ein Verfahren würden von zwei Gutachten bejaht, während die Erfolgsaussichten unter Verfassungsrechtlern umstritten blieben. Anders als die dpa-Meldung richte der Beitrag den Schwerpunkt stärker auf den Ablauf, die politischen Positionen und die mögliche Einbeziehung einzelner Landesverbände.
n-tv: „Auch Maaßen ist mit dabei: Hape Kerkeling spricht in Landesparlament zu möglichem AfD-Verbot“ (30.09.2026)
Der Artikel bestätige Kerkelings Auftritt und die erstmalige Anhörung von Experten und einem Prominenten in einem Landesparlament. Er hebe zusätzlich ein umfangreiches Gutachten hervor, das die AfD als eindeutig verfassungswidrig bewerte, und stelle dem die Warnung gegenüber, ein gescheitertes Verfahren könne der Partei politischen Aufwind geben. Offen bleibe damit, ob die juristische Bewertung in einen konkreten Antrag der zuständigen Verfassungsorgane münde.
Medienübergreifend werde die Anhörung als wichtiger öffentlicher Debattenbeitrag beschrieben; Unterschiede lägen vor allem bei der Gewichtung von Kerkelings historischer Familiengeschichte, den juristischen Erfolgsaussichten und den möglichen politischen Nebenfolgen eines Verbotsverfahrens.
