AfD-Verbotsverfahren, Thüringer Landtag

AfD-Verbotsverfahren: Kerkeling und Maaßen bei Anhörung im Thüringer Landtag

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Thüringer Landtag beginnt die erste Anhörung eines Landesparlaments zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Neben Verfassungsrechtlern treten Hans-Georg Maaßen und Hape Kerkeling auf – die Debatte ist politisch umstritten.

  • Thüringens AfD mit Björn Höcke an der Spitze gilt als besonders radikal. (Archivbild) - Bild: Katharina Kausche/dpa
    Thüringens AfD mit Björn Höcke an der Spitze gilt als besonders radikal. (Archivbild) - Bild: Katharina Kausche/dpa
  • Der Entertainer Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geladen. (Archivbild) - Bild: Martin Schutt/dpa
    Der Entertainer Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geladen. (Archivbild) - Bild: Martin Schutt/dpa
Thüringens AfD mit Björn Höcke an der Spitze gilt als besonders radikal. (Archivbild) - Bild: Katharina Kausche/dpa Der Entertainer Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geladen. (Archivbild) - Bild: Martin Schutt/dpa

Im Thüringer Landtag werden heute in Erfurt erstmals in einem Landesparlament Sachverständige und ein Prominenter zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens angehört.

Linke beantragt Anhörung

Geladen sind namhafte Verfassungsrechtler, der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss die Linke-Fraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.

Die Linke fordert die CDU-geführte Landesregierung auf, sich gegenüber Bundesregierung und Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einzusetzen. Fraktionschef Christian Schaft verbindet damit die Hoffnung, auch verbliebene Zweifler in der CDU-Fraktion von einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu überzeugen.

Kerkeling wegen Engagements geladen

Kerkeling wurde nach Angaben der Linken wegen seiner öffentlichen Haltung und seines gesellschaftlichen Engagements eingeladen. Als Enkel eines ehemaligen Häftlings hielt er in diesem Jahr eine viel beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar.

Das Interesse an der Sitzung ist groß. Kerkeling soll frühestens um 19.00 Uhr zu Wort kommen; zuvor hören die Abgeordneten Juristen sowie Experten unter anderem vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

AfD in Thüringen als besonders radikal eingestuft

Der Thüringer AfD-Landesverband unter Führung von Björn Höcke gilt als besonders radikal. Der Landesverband wurde 2021 als erster AfD-Landesverband vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Später nahmen weitere Landesämter vergleichbare Einstufungen vor.

Nach Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewann die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren erneut an Dynamik. Zwei juristische Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt seien; zugleich bleiben die Erfolgsaussichten unter Juristen umstritten.

CDU warnt vor politischem Risiko

Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl hält die starken AfD-Wahlergebnisse nicht für ein überzeugendes Argument für ein Verbotsverfahren. Vor einem möglichen Scheitern müsse auch der politische Schaden abgewogen werden. Ein erfolgloses Verfahren könne der AfD zusätzlichen Auftrieb geben.

Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie. Skeptiker bezweifeln, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre; AfD-Politiker bewerten den Vorstoß als Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten. Die Thüringer AfD will diese Position noch vor Beginn der Anhörung gegenüber den Medien bekräftigen.

Warum Thüringen bundesweit beachtet wird

Die Anhörung fällt in eine Phase, in der ein mögliches AfD-Verbotsverfahren wieder intensiver politisch diskutiert wird. In Thüringen prallen dabei unterschiedliche Bewertungen innerhalb der Regierungskoalition aufeinander: SPD und Thüringen.Gerecht befürworten eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, während die CDU vor einem Verfahren als letztem Mittel warnt.

Entscheidend ist die Zuständigkeit: Ein Landesparlament kann die AfD nicht selbst verbieten. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht; einen Verbotsantrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Thüringer Anhörung kann deshalb vor allem politische Argumente und juristische Einschätzungen für die weitere Debatte liefern.

Hohe rechtliche und politische Hürden

Die Vorgeschichte zeigt, dass ein Parteiverbot an strenge Voraussetzungen gebunden ist. Das Bundesverfassungsgericht verbot 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. Im NPD-Verfahren 2017 stellte es zwar verfassungsfeindliche Ziele fest, lehnte ein Verbot aber wegen fehlender politischer Durchsetzungskraft ab.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Debatte daher nicht unmittelbar eine Änderung des Parteienstatus. Kurzfristig geht es um die Frage, ob staatliche Stellen ein förmliches Prüf- oder Verbotsverfahren anstoßen sollen. Politisch relevant ist zugleich, ob die Anhörung die unterschiedlichen Positionen im Thüringer Landtag annähert oder die innerkoalitionären Konflikte vertieft.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „Vor Anhörung: Regierungskoalition uneins über AfD-Verbot“ (29.09.2026)

Der Bericht bestätige die bevorstehende Anhörung und stelle die unterschiedlichen Positionen der Thüringer Regierungskoalition heraus. SPD und Thüringen.Gerecht befürworteten eine Prüfung, während CDU-Fraktionschef Andreas Bühl vor einem Verfahren als letztem Mittel und vor möglichen politischen Folgen warne. Anders als die dpa-Meldung richte der Beitrag den Schwerpunkt stärker auf den innerkoalitionären Streit.

Frankfurter Rundschau: „US-Republikanerin droht Thüringer Abgeordneten mit Einreiseverbot“ (29.09.2026)

Der Artikel bestätige die für Mittwoch geplante Anhörung, erweitere den Vorgang aber um eine internationale politische Kontroverse. Die US-Abgeordnete Anna Paulina Luna habe Thüringer Abgeordneten im Fall eines AfD-Verbots mit möglichen Einreisebeschränkungen gedroht; Vertreter von Linken und CDU hätten dies zurückgewiesen. Offen bleibe nach Darstellung des Berichts, welche politischen Folgen die Drohung über die Debatte hinaus haben könne.

Beide Berichte bestätigten den Anhörungstermin und die politische Bedeutung des Vorgangs. Der n-tv-Beitrag betone vor allem die Uneinigkeit der Thüringer Koalition, während die Frankfurter Rundschau den Blick auf den ausländischen Einmischungsversuch und die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts richte.

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