Alkopop-Steuer: Union prüft Aufschlag von bis zu einem Euro
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 08:22 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSSteuerpläne für Mixgetränke
- Die Union erwägt eine Ausweitung der Sondersteuer auf Mixgetränke bis zu 15 Volumenprozent.
- Bislang ist die zusätzliche Abgabe auf einen Alkoholgehalt von zehn Prozent begrenzt.
- Eine Dose für rund vier Euro könnte dadurch etwa einen Euro teurer werden.
Union erwägt höhere Alkopop-Steuer für Haushalt 2027
Die Union prüft wenige Tage vor dem Abschluss der Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 zusätzliche Einnahmen durch eine Ausweitung der Alkopop-Steuer. Die Sondersteuer könnte künftig auf Mixgetränke mit bis zu 15 Volumenprozent Alkohol erhoben werden.
Steuergrenze soll steigen
Bislang ist die zusätzlich zur Alkoholsteuer erhobene Abgabe auf einen Alkoholgehalt von zehn Prozent begrenzt. Durch die Ausweitung könnte sich eine Dose, die derzeit rund vier Euro kostet, um etwa einen Euro verteuern.
100 Millionen Euro für den Haushalt
Nach den vorliegenden Angaben soll die Neuregelung dem Bund Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro bringen. Ursprünglich war vorgesehen, die Schaumweinsteuer um 20 Prozent anzuheben und damit 60 Millionen Euro einzunehmen.
Widerstand gegen Sektsteuer
Winzer liefen gegen die geplante Erhöhung der Sektsteuer Sturm. Sie verwiesen auf eine ohnehin kritische Wettbewerbslage und drängten die Union damit auf die Suche nach einer anderen Einnahmequelle.
Kritik aus der Linksfraktion
Die steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Doris Achelwilm, kritisierte das Vorgehen. Das Arbeiten an einzelnen Produktgruppen kenne man bereits von der noch unfertigen Zuckersteuer und der handwerklich schlecht gemachten Tabaksteuer.
Schwarz-Rot stopfe Finanzierungslöcher aus ihrer Sicht ungerecht, chaotisch und mutlos mit Verbrauchsteuern, die vor allem Menschen mit wenig Geld belasteten. Wer es mit Gesundheitsprävention ernst meine, müsse die Hersteller in die Pflicht nehmen und nicht die Verbraucher an der Kasse, sagte Achelwilm.
Beschluss steht noch aus
Die Ausweitung der Alkopop-Steuer ist bislang nicht beschlossen. Sie wird als Ersatz für die umstrittene Anhebung der Schaumweinsteuer im laufenden Verfahren zum Haushalt 2027 erwogen.
Die geplante Ausweitung der Alkopop-Steuer steht im Zusammenhang mit dem Versuch, den Bundeshaushalt 2027 kurzfristig durch zusätzliche Verbrauchsteuern zu entlasten. Nach der dts-Meldung soll die Sonderabgabe künftig auf Mixgetränke mit bis zu 15 Volumenprozent Alkohol angewendet werden können; bislang gilt eine Obergrenze von zehn Prozent.
Der Vorschlag ersetzt nach den vorliegenden Angaben teilweise eine ursprünglich erwogene Anhebung der Schaumweinsteuer. Diese sollte 60 Millionen Euro einbringen, während die breitere Alkopop-Steuer 100 Millionen Euro beitragen könnte. Damit verschiebt sich die Belastung von einem Teil des Wein- und Schaumweinmarkts auf Hersteller, Händler und Käufer alkoholischer Mischgetränke.
Steuer und Prävention
Für Verbraucher wäre die mögliche Mehrbelastung unmittelbar am Verkaufspreis sichtbar. Bei einer Dose für rund vier Euro könnte der Preis nach der dts-Meldung um etwa einen Euro steigen. Die Debatte berührt deshalb neben der Haushaltsfinanzierung auch gesundheitspolitische Fragen: Eine höhere Abgabe kann den Konsum verteuern, trifft aber zugleich alle Käufer unabhängig von ihrem Einkommen.
Entscheidung im Haushaltsverfahren
Politisch entscheidend ist, ob die Union den Vorschlag in den laufenden Beratungen durchsetzen kann. Solange kein Beschluss vorliegt, bleiben genaue Ausgestaltung, Inkrafttreten und tatsächliche Einnahmen offen. Für den Haushalt 2027 wäre die Maßnahme vor allem dann relevant, wenn sie rechtzeitig gesetzlich beschlossen und praktisch umgesetzt wird.
