Internet, KriminalitÀt

IP-Adressenspeicherung im Kabinett

22.04.2026 - 07:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Am heutigen Mittwoch berĂ€t das Bundeskabinett ĂŒber den lang erwarteten Gesetzentwurf "zur EinfĂŒhrung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren".Wie die "Welt" berichtet, ist ein zentrales Element, dass Internetanbieter kĂŒnftig verpflichtet werden sollen, die IP-Adressen ihrer Kunden "jeweils fĂŒr drei Monate" zu speichern.

Computer-Nutzer (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Computer-Nutzer (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Dies soll die AufklÀrung von Straftaten im Internet vereinfachen und digitale "Spuren" sichern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung: "Kriminelle haben die AnonymitĂ€t im Netz systematisch missbraucht: bei Kindesmissbrauchsdarstellungen, perfiden Fake-Shops, Terror und organisierter KriminalitĂ€t. Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen TĂ€ter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung." Der Innenminister weiter: "Wir schließen eine gefĂ€hrliche LĂŒcke und geben unseren Sicherheitsbehörden die nötige Schlagkraft im digitalen Raum."

Auch die Bundespolizei bekommt laut Entwurf mehr Befugnisse, als noch im Referentenentwurf vorgesehen. Durch das Instrument der "Sicherungsanordnung" kann die Behörde im Bereich der Gefahrenabwehr "die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsÀchlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen". Auch Funkzellenabfragen sollen bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" wieder möglich werden.

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