Deutschland, Nordrhein-Westfalen

Bundesanwaltschaft ermittelt nach Angriff in Berufskolleg

12.09.2025 - 14:45:25

An einer Schule in Essen wird eine Lehrerin mit einem Messer attackiert. Der TĂ€ter soll ein 17 Jahre alter SchĂŒler sein. Nun nehmen sich Deutschlands oberste Strafverfolger dem Fall an.

  • Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa

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  • Die alte Synagoge in Essen: Zweimal soll der 17-JĂ€hrige in das GebĂ€ude gegangen sein, um nach weiteren Opfern zu suchen. (Archivbild) - Foto: Roland Weihrauch/dpa

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Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpaDie alte Synagoge in Essen: Zweimal soll der 17-JÀhrige in das GebÀude gegangen sein, um nach weiteren Opfern zu suchen. (Archivbild) - Foto: Roland Weihrauch/dpa

Eine Woche nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen TĂ€ter ĂŒbernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Mordes in zwei FĂ€llen, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der VerdĂ€chtige soll nach dem Angriff auf die Lehrerin auf der Straße auch einem ihm fremden Mann in den RĂŒcken gestochen haben.

Auf der Suche nach weiteren Opfern habe der 17-JĂ€hrige sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, «ohne indes aus seiner Sicht geeignete Personen anzutreffen», teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. «Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeintrĂ€chtigen.»

Die Alte Synagoge in Essen wird von der Stadt als «Haus der jĂŒdischen Kultur» betrieben und fĂŒr Ausstellungen sowie Veranstaltungen genutzt. JĂŒdische Gottesdienste finden dort nicht statt. Das heutige GebĂ€ude ist eine in den 1980er Jahren errichtete Rekonstruktion der Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 von den Nazis zerstört wurde.

Amtsgericht erließ Haftbefehl

Am 5. September war an dem Essener Berufskolleg zunĂ€chst eine 45-jĂ€hrige Lehrerin mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Der mutmaßliche TĂ€ter – ein 17 Jahre alter SchĂŒler – flĂŒchtete. Wenig spĂ€ter wurde er in der NĂ€he des Hauptbahnhofes gefasst. Bei der Festnahme wurde der junge Kosovare von Polizisten angeschossen und dabei so schwer verletzt, dass er auf die Intensivstation kam.

Ein Richter des Amtsgerichts Essen hatte Haftbefehl gegen den Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und gefĂ€hrlicher Körperverletzung erlassen. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem VerdĂ€chtigen der Haftbefehl erst etwas verspĂ€tet verkĂŒndet. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt und bewacht.

Voraussichtliche HaftvorfĂŒhrung in Karlsruhe

Laut Bundesanwaltschaft hĂ€ngt der junge TatverdĂ€chtige einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie an. Zwei Tage vor der Tat habe er den Plan entwickelt, selbst in den Dschihad, den Heiligen Krieg, gegen vermeintliche UnglĂ€ubige zu ziehen und dann einen MĂ€rtyrertod zu finden. Die oberste deutsche Anklagebehörde begrĂŒndete die Übernahme der Ermittlungen auch mit der besonderen Bedeutung des Falles. 

Wenn die Bundesanwaltschaft Ermittlungen ĂŒbernimmt, wird der TatverdĂ€chtige danach in der Regel in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgefĂŒhrt, der ihm einen neuen Haftbefehl eröffnet. Das kann aber mehrere Tage oder Wochen dauern. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen liegen laut der Behörde weiter beim PolizeiprĂ€sidium Essen.

Reul: Islamistischer Hintergrund möglich

Im Innenausschuss des nordrhein-westfÀlischen Landtags sagte Innenminister Herbert Reul am Donnerstag, es verdichteten sich die Anzeichen auf einen islamistischen Hintergrund des Angriffs. Eine Auswertung von DatentrÀgern habe Hinweise auf eine religiöse Motivation ergeben. Es gehe um Videos, die der TatverdÀchtige angefertigt habe. Einzelheiten könne er dazu nicht nennen.

Die Staatsanwaltschaft Essen habe neben dem Generalbundesanwalt auch die Zentralstelle fĂŒr TerrorismusbekĂ€mpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon 2023 wegen «Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise gefĂ€hrliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie aufgefallen.» Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld allerdings nicht bekannt gewesen.

@ dpa.de

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