Umweltschutz

Jung verteidigt KlimaneutralitÀt 2045 gegen Parteikollegen

29.09.2025 - 19:17:49 | dts-nachrichtenagentur.de

Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzende der Unionsfraktion (CDU), hat Forderungen aus seiner Partei widersprochen, das Ziel der KlimaneutralitÀt bis 2045 aufzugeben.

Andreas Jung (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Angesichts des fortschreitenden Klimawandels bleibt auch Klimaschutz eine herausragende Aufgabe", sagte der zustÀndige Fraktionsvize dem Nachrichtenportal "T-Online". "Es ist kein Jahr her, seit wir uns im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag zur KlimaneutralitÀt 2045 bekannt haben." Angesichts der wirtschaftlichen Situation brauche es beim Klimaschutz "Planungs- und Investitionssicherheit mit stabilen und verlÀsslichen Rahmenbedingungen" und gleichzeitig "pragmatische Wege zur Umsetzung", sagte Jung.

"Das Ziel steht also, wir werden es aber nur erreichen, wenn wir Klimaschutz, wirtschaftliche StĂ€rke und sozialen Ausgleich unbedingt miteinander verbinden." Zuvor hatte der CDU-Politiker Tilman Kuban die deutsche KlimaneutralitĂ€t 2045 infrage gestellt. "Wenn wir bis 2045 80 Prozent schaffen, wĂ€re das großartig", sagte Kuban der "Welt". "Erst dann sollten wir neu diskutieren, wie wir mit den restlichen 20 Prozent verfahren und zu welchen Kosten." Am Montag bekrĂ€ftigte Tilman Kuban seine Forderung. "Wir laufen Gefahr, unser Land zu deindustrialisieren - und damit nicht nur ArbeitsplĂ€tze in der Wirtschaft zu verlieren, sondern auch den Zusammenhalt Europas", sagte Kuban dem zu "T-Online". "Von vielen Kollegen aus Frankreich, Polen und anderen osteuropĂ€ischen LĂ€ndern wird sogar das Klimaziel 2050 infrage gestellt - an KlimaneutralitĂ€t 2045 denkt dort niemand." Klima- und Industriepolitik mĂŒssten pragmatisch und realistisch zusammen gedacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in seinem Klimaurteil eine Pflicht zur Herstellung von KlimaneutralitĂ€t aus Artikel 20a des Grundgesetzes abgeleitet. Deutschland steht Karlsruhe zufolge ein CO2-Budget zur VerfĂŒgung, das sich am Pariser Klimaabkommen orientiert und nicht ĂŒberschritten werden soll. Nach 2045 dĂŒrfte also nur dann CO2 ausgestoßen werden, wenn dann noch ein Rest des Budgets ĂŒbrig ist. DafĂŒr wĂ€ren jedoch davor drastische CO2-Einsparungen nötig. Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte hatte in einem Urteil gegen die Schweiz 2024 ebenfalls einen Budget-Ansatz gewĂ€hlt.

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