Niedersachsen, Vollzug

Niedersachsen will hÀufiger auf offenen Vollzug setzen

07.02.2024 - 01:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Angesichts voller GefĂ€ngnisse will das Land Niedersachsen an Lockerungen fĂŒr den Strafvollzug einfĂŒrhen und kĂŒnftig mehr Inhaftierte in den offenen Vollzug ĂŒberfĂŒhren.

Wachmeister schließt ein GefĂ€ngnistor auf (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Wachmeister schließt ein GefĂ€ngnistor auf (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Ich plĂ€diere sehr deutlich dafĂŒr, den offenen Vollzug zu stĂ€rken", sagte Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der "Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung" (Mittwochausgaben). "Denn zum einen haben wir dort erhebliche freie KapazitĂ€ten und zum anderen ist die StĂ€rkung des offenen Vollzuges auch aus inhaltlichen GrĂŒnden sinnvoll - denn letztlich schafft sie sogar mehr Sicherheit." Der offene Vollzug habe "große Vorteile bei der Resozialisierung", weil die Gefangenen bereits direkten Kontakt mit der Welt außerhalb der Haft hĂ€tten.

"Es ist keinem damit gedient, wenn jemand zu einer fĂŒnfjĂ€hrigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, diese bis zum Ende absitzt und dann ohne jegliche Vorbereitung aus dem GefĂ€ngnis wieder ins normale Leben entlassen wird", sagte die SPD-Politikerin. "Die Menschen sollen ja im Anschluss an ihre Haft straffrei bleiben und das gelingt deutlich besser, wenn schon frĂŒhzeitig mit der Resozialisierung begonnen wird." Der offene Vollzug ist eine "besonders weitgehende Form der Lockerung", so Wahlmann. Er biete insbesondere die Möglichkeit, bereits eine regulĂ€re Arbeit außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. "Das hat den Vorteil, dass die Betroffenen unmittelbar nach ihrer Entlassung irgendwo andocken können und gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, mit frĂŒheren WeggefĂ€hrten Kontakt aufzunehmen und dadurch zurĂŒck in alte, kriminelle Verhaltensmuster zu verfallen." In Betracht fĂŒr eine solche Haftlockerung kommen nach den Worten der Ministerin nur Insassen, bei denen es wĂ€hrend der Haft schon Anlass fĂŒr eine positive Prognose gebe. "In diesen FĂ€llen halte ich es fĂŒr sinnvoll, spĂ€testens einige Monate vor der eigentlichen Entlassung ĂŒber einen vorzeitigen Wechsel in den offenen Vollzug nachzudenken." Ihr Haus arbeite momentan an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Wer in der Haft Probleme mache, komme fĂŒr den offenen Vollzug nicht infrage. "Wir können das nicht bei jedem machen", sagte Wahlmann. Die etwa 6.000 HaftplĂ€tze im geschlossenen Vollzug in Niedersachsen sind laut Justizministerium derzeit zu etwa 95 Prozent belegt.

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