Antisemitismus in Berlin, Berliner Landesverfassung

Antisemitismus: Rabbiner und Bischöfe fordern Berlins Verfassung

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 06:36 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Rabbiner Andreas Nachama sowie die Bischöfe Heiner Koch und Christian Stäblein verlangen einen ausdrücklichen Verfassungsauftrag gegen Antisemitismus. Eine Änderung könnte unter anderem Bildung, Förderpolitik und den Schutz jüdischer Einrichtungen stärker binden.

Rabbiner und Bischöfe für Antisemitismusschutz in Berlins Verfassung
Mahnwache vor der Synagoge (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Rabbiner Andreas Nachama, der Berliner katholische Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Bischof Christian Stäblein fordern, die Bekämpfung des Antisemitismus in der Berliner Landesverfassung zu verankern. In einem gemeinsamen Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ rufen sie zum dritten Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs auf Israel alle Parteien auf, dafür „jetzt“ einzutreten.

Geistliche fordern verbindlichen Verfassungsauftrag

Die drei Autoren begründen ihren Vorstoß mit der weltweit und in Deutschland gestiegenen Zahl antisemitischer Vorfälle seit dem Angriff. Besonders in Berlin sei offen auftretender Antisemitismus nicht hinnehmbar, weil von dort die staatlich organisierte Vernichtung der europäischen Juden geplant und gesteuert worden sei.

Eine bloße Wahrnehmung des Problems reiche nicht aus, schreiben Nachama, Koch und Stäblein. Notwendig sei ein „unbedingtes Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens“.

Folgen für Bildung und Förderung

Nach Auffassung der drei Geistlichen würde eine Verfassungsänderung sämtliche Verfassungsorgane und Parteien verpflichten, sich für dieses Ziel einzusetzen. Als mögliche Bereiche nennen sie unter anderem Lehrpläne und Förderrichtlinien.

Gedenken an Opfer des 7. Oktober

Nachama, Koch und Stäblein begehen den Jahrestag mit einem Gedenkgottesdienst in der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Sie erinnern an die am 7. Oktober 2023 ermordeten Menschen, an die Geiseln und an die Opfer in den Tunneln des Gazastreifens.

Der Angriff sei „das größte Morden an Jüdinnen und Juden seit der Shoa“ gewesen, heißt es in dem Beitrag. Zugleich betonen die Autoren, ihr Mitgefühl stehe nicht in Konkurrenz zu anderem Erinnern und anderer Trauer, sondern gelte allen Menschen, die unter den Folgen des 7. Oktobers und der anschließenden Kriege im Nahen Osten litten.

Der Vorstoß zielt auf eine Änderung der Berliner Landesverfassung. Anders als eine politische Absichtserklärung würde eine solche Verankerung die Bekämpfung des Antisemitismus als verbindliche staatliche Aufgabe festschreiben. Die von Nachama, Koch und Stäblein genannten Bereiche – darunter Bildung und öffentliche Förderung – zeigen, dass es dabei nicht nur um Strafverfolgung, sondern auch um Prävention und institutionelle Verantwortung geht.

Berlin hat wegen seiner Geschichte eine besondere Verantwortung beim Schutz jüdischen Lebens. Zugleich steht die Stadt seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 unter dem Eindruck einer verschärften Debatte über antisemitische Straftaten, Demonstrationen und den Umgang mit dem Nahostkonflikt. Der Jahrestag verbindet deshalb historisches Gedenken mit aktuellen Fragen des staatlichen Handelns.

Verfassungsauftrag mit praktischen Folgen

Eine Verfassungsänderung würde die politischen Entscheidungsträger dauerhaft binden und könnte bei künftigen Lehrplänen, Förderentscheidungen und Schutzkonzepten als rechtlicher Maßstab dienen. Für jüdische Gemeinden und Einrichtungen wäre damit ein ausdrückliches Signal verbunden, dass ihr Schutz nicht allein von wechselnden politischen Mehrheiten abhängen soll. Zugleich müsste der Gesetzgeber konkret festlegen, wie der Auftrag umgesetzt und finanziert wird.

Für die Berliner Parteien beginnt damit eine politische und rechtliche Auseinandersetzung über Wortlaut, Reichweite und Verfahren der Änderung. Der gemeinsame Aufruf der drei Geistlichen stellt zudem klar, dass der Schutz jüdischen Lebens und das Mitgefühl mit weiteren Opfern der Kriege im Nahen Osten aus ihrer Sicht zusammengehören.

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