Eurodac, BAMF

Asyl in Deutschland: Nur 90 von 484 mit Eurodac-Treffer

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 05:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Im Juli und August wurden 15.226 Menschen wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubten Aufenthalts aufgegriffen. Nur bei 90 der 484 Asylsuchenden lag dabei ein Eurodac-Treffer vor; zugleich wurden 238 Personen in andere EU-Staaten überstellt.

Bundespolizei: Nur wenige Asylbewerber in EU registriert
Bundespolizei (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

In Deutschland sind im Juli und August nur wenige Asylsuchende mit einer vorherigen Registrierung in einem anderen EU-Staat aufgegriffen worden. Von 15.226 Personen, die wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubten Aufenthalts festgestellt wurden, stellten 484 einen Asylantrag; bei 90 von ihnen lag ein Eurodac-Treffer vor.

Bundespolizei registriert wenige Eurodac-Treffer

Das geht aus Daten der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervor. Eine Sprecherin der Bundespolizei teilte mit, dass bei den 90 Personen zum Zeitpunkt des Aufgriffs einer oder mehrere Treffer in der europäischen Datenbank vorlagen.

Eurodac zeigt, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land erfasst wurde. Die Datenbank soll damit helfen, den zuständigen Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zu bestimmen.

Bamf erfasst 9.077 Neuzugänge

Das Bamf verzeichnete im Juli und August insgesamt 9.077 Neuzugänge im Asylsystem. Davon entfielen 4.311 auf den Juli und 4.766 auf den August.

Wenn keine Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats vorliegen, erfasst das Bamf den Antrag als Erstantrag. Im Juli wurden 3.242 Erstanträge registriert, im August waren es 3.799.

238 Menschen tatsächlich überstellt

Liegen Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates vor, leitet das Bamf ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Bestätigt sich die Zuständigkeit, wird eine Überstellungsentscheidung getroffen.

In den beiden Monaten erließ die Behörde insgesamt 1.794 solcher Entscheidungen. Tatsächlich überstellt wurden 238 Personen, davon 108 im August.

Hauptzielländer im August waren Kroatien mit 27 Überstellungen, Frankreich mit 18 und die Niederlande mit 12. Die Angaben wurden von der Bundespolizei und dem Bamf mitgeteilt.

Die Zahlen zeigen eine deutliche Lücke zwischen dem europäischen Zuständigkeitsprinzip und seiner praktischen Umsetzung an den deutschen Außengrenzen. Eurodac soll nachvollziehbar machen, ob Schutzsuchende bereits in einem anderen europäischen Staat erfasst wurden. Ein Treffer kann ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren auslösen, führt aber nicht automatisch zu einer Überstellung.

Für die deutsche Asylverwaltung ist deshalb nicht nur die Zahl der Registrierungen entscheidend, sondern auch die anschließende Bearbeitung. Von 1.794 getroffenen Überstellungsentscheidungen wurden im Juli und August 238 Personen tatsächlich in andere Staaten gebracht. Das entspricht rund 13 Prozent der Entscheidungen in diesem Zeitraum. Zwischen einer Entscheidung und ihrer Umsetzung liegen häufig organisatorische, rechtliche und praktische Hürden.

Eurodac bleibt zentral für die Zuständigkeitsprüfung

Fehlen digitale Treffer oder andere belastbare Hinweise, wird ein Antrag in Deutschland als Erstantrag erfasst. Dadurch können die Zugangszahlen höher ausfallen, als es die Zahl der Personen mit vorheriger Registrierung in einem EU-Staat vermuten lässt. Gleichzeitig belasten Zuständigkeitsprüfungen und Überstellungen die Behörden in mehreren Ländern.

Die genannten Zielländer verdeutlichen, dass Überstellungen vor allem innerhalb des bestehenden europäischen Zuständigkeitssystems stattfinden. Für Betroffene bedeutet eine Entscheidung nicht unmittelbar einen Ortswechsel; bis zur tatsächlichen Übergabe können weitere Prüfungen und Fristen vergehen. Die Daten machen damit vor allem sichtbar, wie stark die Funktionsfähigkeit des Systems von vollständiger Registrierung, verlässlichem Datenaustausch und ausreichenden Kapazitäten in den beteiligten Staaten abhängt.

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