Urteil im Fall Fuhr: DHB muss Kommissions-Arbeit beenden
15.11.2024 - 12:10:32 | dpa.de
Der Deutsche Handballbund hat im Fall des ehemaligen Trainers AndrĂ© Fuhr auch vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Gericht kam in einem einstweiligen VerfĂŒgungsverfahren zu dem Urteil, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhĂ€ngigen Kommission beenden muss und bestĂ€tigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli. Im Hauptsacheverfahren entschied das Gericht, dass im Rahmen der Trainerordnung des DHB ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei.Â
DHB prĂŒft Berufung
Bereits das OLG Hamm hatte entschieden, dass das Einsetzen einer externen Kommission in der Verbandssatzung nicht vorgesehen sei. Der DHB kann gegen das Urteil erneut in Berufung gehen. Dies soll nun sorgfĂ€ltig entschieden werden.Â
«Das Urteil ist ein Wendepunkt in diesem Fall», erklĂ€rte Fuhrs Anwalt Markus Buchberger. Das Landgericht habe wie zuvor das OLG klargemacht, dass der DHB selbst unparteilich und in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufklĂ€ren mĂŒsse, was tatsĂ€chlich geschehen sei und erst danach eine Kommission aufarbeiten lassen dĂŒrfe. «Deshalb unterscheidet sich unser Fall auch von anderen im Sport, bei denen die Sachverhalte, die aufgearbeitet werden sollten, bereits feststanden», erklĂ€rte der Jurist. Aus seiner Sicht könne eine Berufung nur zum Ziel haben, die AufklĂ€rung zu verzögern.
Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von VorwĂŒrfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte. Die Spielerinnen werfen dem 53-JĂ€hrigen Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vor. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen durch die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger im September 2022 hatten sich Borussia Dortmund und der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von Fuhr getrennt.Â
Richterin: Keine Signalwirkung fĂŒr andere VerbĂ€nde
«GrundsĂ€tzliche Auffassung des DHB war und bleibt es hierbei, dass auch in diesem Fall auf Basis der Verbandsautonomie sowie der Satzung des DHB die Einrichtung einer externen und unabhĂ€ngigen Kommission zur Aufarbeitung und PrĂ€vention zulĂ€ssig ist. Betroffeneninteressen sowie der nachhaltige Schutz anvertrauter Personen dĂŒrfen nicht in den Hintergrund treten», sagte DHB-PrĂ€sident Andreas Michelmann in einer ersten Stellungnahme.Â
Vor dem Urteil hatten Beobachter von einer möglichen Signalwirkung fĂŒr andere SportverbĂ€nde in Ă€hnlichen FĂ€llen gesprochen. Die Vorsitzende des Verfahrens verwies aber ausdrĂŒcklich auf eine Einzelfallentscheidung, von der nichts auf andere FĂ€lle abzuleiten sei. Im konkreten Fall sei fĂŒr das Urteil mit ausschlaggebend gewesen, dass Fuhr zu den VorwĂŒrfen nicht befragt worden sei. Das hatte der Coach wiederholt beklagt.
Kritik von Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, kritisierte den Richterspruch und sagte: «Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass wir gesellschaftlich besser verstehen, was Aufarbeitung leistet und warum sie so wichtig ist. Es geht im Kontext von Aufarbeitung gerade nicht darum, im Detail zu klĂ€ren, welche Taten stattgefunden haben, sondern es geht darum, herauszufinden, welche Strukturen sexuelle Ăbergriffe oder grenzverletzendes Verhalten ermöglicht haben.»
Claus appellierte: «Weil Aufarbeitung eine groĂe Bedeutung hat, um kĂŒnftig Machtmissbrauch zu verhindern, ist es jetzt vordringlich, dass der organisierte Sport ĂŒber seine Satzungen Rechtssicherheit schafft, Aufarbeitungskommissionen möglich macht und deren Kompetenzen und Befugnisse klar benennt, damit sich ein solches Gerichtsurteil nicht wiederholen kann.»
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