Ausländerwahlrecht, Berlin

Ausländerwahlrecht: Di Fabio erklärt Landesplan für verfassungswidrig

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 13:56 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio bewertet den Plan von SPD, Grünen und Linken als unvereinbar mit der Verfassung. Das Vorhaben soll Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt auch die Teilnahme an Landeswahlen ermöglichen.

Wahlrechtspläne im Berliner Sondierungspapier

  • Udo Di Fabio äußerte sich am Donnerstag gegenüber dem TV-Sender Welt zum geplanten Ausländerwahlrecht.
  • Das Sondierungspapier betrifft Kommunal- und Landesebene sowie aktives und passives Wahlrecht.
  • Vorgesehen ist das Wahlrecht für Ausländer nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland.
Wahllokal (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Di Fabio bewertet Berliner Wahlrechtsplan als verfassungswidrig

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hält das von einer möglichen rot-rot-grünen Regierung in Berlin geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig. Auf kommunaler Ebene könne man ein Ausländerwahlrecht einführen, auf Landesebene, also im Staatsbereich, Bund und Länder, gehe das nicht, sagte Di Fabio am Donnerstag dem TV-Sender Welt.

Deutscher Pass als Voraussetzung

Bei Wahlen auf Landesebene wähle „das deutsche Volk“ beziehungsweise die „Teilvölker“ in den Ländern, sagte Di Fabio. Dazu müsse man Deutscher sein, „also einen deutschen Pass haben“.

Sondierungspapier sieht weitreichenden Zugang vor

Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und Linken sieht vor, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene zu gewähren.

Unterschied zwischen Kommune und Land

Damit unterscheidet der Plan nicht zwischen kommunaler und staatlicher Ebene. Di Fabio zieht in seiner Bewertung dagegen eine klare Grenze zwischen kommunalen Wahlen und Wahlen zu den Landesparlamenten.

Die Debatte berührt eine zentrale Frage des deutschen Wahlrechts: Wer an der politischen Willensbildung eines Landes teilnehmen darf. Das Grundgesetz knüpft Wahlen zu den Volksvertretungen in Bund und Ländern grundsätzlich an das deutsche Volk. Für Kommunalwahlen erlaubt das europäische Recht dagegen eine Beteiligung von Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten; ein allgemeines kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsangehörigen wäre davon nicht automatisch gedeckt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Das Berliner Sondierungspapier zielt über die bisherige Regelung hinaus, weil es Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht auf Landesebene geben will. Damit könnten Betroffene nicht nur ihre Stimme abgeben, sondern auch für ein Landesparlament kandidieren.

Eine Umsetzung würde deshalb voraussichtlich eine Prüfung am Grundgesetz erfordern. Entscheidend wäre, ob eine solche Erweiterung innerhalb der bestehenden Verfassungsordnung möglich ist oder ob dafür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig wäre.

Politische Bedeutung für Berlin

Für die Berliner Regierungsbildung verschärft die Stellungnahme den Konflikt zwischen dem politischen Vorhaben von SPD, Grünen und Linken und den verfassungsrechtlichen Grenzen. Das Sondierungspapier nennt den Anspruch für kommunale und Landeswahlen gemeinsam, während Di Fabio zwischen beiden Ebenen unterscheidet.

Für die betroffenen Einwohner hätte die Abgrenzung unmittelbare Folgen: Ein kommunales Wahlrecht könnte anders bewertet werden als die Beteiligung an der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Ob und in welcher Form das Vorhaben weiterverfolgt wird, hängt damit neben den Koalitionsverhandlungen auch von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung ab.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „Berliner Bürgermeister Wegner hält Wahlrecht für alle als nicht umsetzbar“ (20.10.2026)

Der Beitrag berichtet über das Sondierungspapier von SPD, Grünen und Linken und zitiert dessen Ziel eines aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene nach fünf Jahren Aufenthalt. Im Mittelpunkt steht damit das politische Vorhaben, während die verfassungsrechtliche Bewertung durch Di Fabio in der aktuellen Meldung den Schwerpunkt auf die Landesebene legt.

taz: „Debatte um Ausweitung des Wahlrechts: Wer ist das Volk?“ (20.10.2026)

Die taz ordnet die geplante Ausweitung als Debatte über die Definition des Wahlvolks ein und hebt die Berliner Regelung für Menschen ohne deutschen Pass hervor. Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Darstellung des Sondierungsvorhabens; offen bleibt die politische und rechtliche Umsetzung auf Landesebene.

Die Berichte stimmen beim Inhalt des Berliner Sondierungspapiers überein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: politische Umsetzbarkeit, gesellschaftliche Zugehörigkeit und verfassungsrechtliche Grenzen.

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