Deutsche Bahn, Bundesnetzagentur

Bahn: Gericht kippt 25-Prozent-Vorgabe der Netzagentur fĂŒr Wettbewerber

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 11:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur vorlÀufig aufgehoben. DB InfraGo muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf stark belasteten Strecken damit zunÀchst keine feste Mindestquote von 25 Prozent der KapazitÀten freihalten.

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken vorerst nicht mindestens ein Viertel der KapazitÀten freirÀumen.

Vorgabe der Netzagentur aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Köln erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilbeschluss fĂŒr rechtswidrig. Die Behörde hatte den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet.

Auswirkungen auf Fernverkehr

Die Klausel sollte Wettbewerbern der Deutschen Bahn auf stark ausgelasteten Strecken einen festen Anteil der verfĂŒgbaren KapazitĂ€ten sichern. Nach der Entscheidung gilt diese Vorgabe zunĂ€chst nicht.

Streit um knappe Trassen

Auf hochbelasteten Bahnstrecken konkurrieren Fernverkehr, RegionalzĂŒge und GĂŒterverkehr um begrenzte Trassen. Der Beschluss betrifft damit die Verteilung der Fahrmöglichkeiten im Schienennetz und den Zugang von Wettbewerbern zum Fernverkehr.

KapazitÀtskonflikt auf dem Schienennetz

Der Beschluss betrifft einen zentralen Zielkonflikt des deutschen Bahnverkehrs: Auf stark ausgelasteten Strecken mĂŒssen Infrastrukturbetreiber die vorhandenen Trassen zwischen Fernverkehr, Regionalverkehr und GĂŒterzĂŒgen verteilen. Eine verbindliche Mindestquote fĂŒr Wettbewerber hĂ€tte deren Zugang erleichtern sollen, zugleich aber den Spielraum bei der Fahrplanplanung der Deutschen Bahn und anderer Anbieter eingeschrĂ€nkt.

Die Entscheidung fĂ€llt in eine Phase, in der das Schienennetz umfassend saniert werden soll. Der neue Infraplan des Bundes sieht fĂŒr die Jahre 2026 bis 2030 Vorgaben fĂŒr Sanierung, Digitalisierung, Elektrifizierung und Ausbau vor. Besonders belastete Korridore sollen dafĂŒr zeitweise vollstĂ€ndig gesperrt werden, was die verfĂŒgbare KapazitĂ€t zusĂ€tzlich verknappt.

Bedeutung fĂŒr Reisende und Wettbewerb

FĂŒr FahrgĂ€ste Ă€ndert der Eilbeschluss zunĂ€chst nichts unmittelbar an bestehenden Verbindungen. Mittelbar kann die Frage jedoch relevant werden, ob zusĂ€tzliche Fernverkehrsangebote privater oder auslĂ€ndischer Bahnunternehmen auf stark nachgefragten Strecken Platz finden. Mehr Wettbewerb könnte die Auswahl vergrĂ¶ĂŸern; bei knappen Trassen mĂŒssen zusĂ€tzliche Angebote aber gegen die StabilitĂ€t des Gesamtfahrplans abgewogen werden.

Das Verfahren dĂŒrfte deshalb ĂŒber den konkreten KapazitĂ€tsanteil hinausweisen. Es geht um die rechtlichen Grenzen der Regulierung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und um die Frage, wie politische Ziele fĂŒr mehr Wettbewerb mit einer belastbaren Betriebs- und Sanierungsplanung zusammenpassen.

Disclaimer...

de | politik | 70264938 |