Beate Zschäpe, Oberlandesgericht München

Beate Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 10:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgelegt. Eine vorzeitige Aussetzung der weiteren Haft zur Bewährung lehnte das Gericht ab; der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Haftdauer und Gerichtsentscheidung

  • Das Oberlandesgericht München setzte die Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest.
  • Die Entscheidung betrifft die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe.
  • Das Gericht lehnte eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.
Beate Zschäpe soll mindestens bis 2035 in Haft bleiben. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa

Beate Zschäpe bleibt voraussichtlich bis 2035 in Haft

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Wie das Gericht in München mitteilte, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Damit bleibt der weitere Rechtsweg offen.

Entscheidung zur lebenslangen Freiheitsstrafe

Zschäpe war im NSU-Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit der Festlegung der Mindestverbüßungsdauer bestimmt das Gericht den Zeitraum, vor dessen Ablauf eine Entlassung auf Bewährung grundsätzlich nicht geprüft werden kann.

Weitere Vollstreckung abgelehnt

Das Oberlandesgericht lehnte zugleich ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Eine spätere Prüfung bleibt damit grundsätzlich an die gesetzlichen Voraussetzungen und die weitere Entwicklung des Falls gebunden.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München betrifft die sogenannte Sicherungsentscheidung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Bei lebenslanger Haft legt das Gericht eine Mindestverbüßungsdauer fest. Erst danach kann geprüft werden, ob eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung rechtlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten verantwortbar ist.

Mit 24 Jahren liegt der maßgebliche Zeitraum bei Beate Zschäpe nach der dpa-Meldung bis mindestens 2035. Der Beschluss beendet damit nicht zwingend jede spätere Prüfung einer Entlassung, verschiebt aber den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine solche Entscheidung. Entscheidend bleiben dann unter anderem die Entwicklung der Gefangenen, ihre Legalprognose und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewährung.

Rechtlicher Rahmen und Bedeutung

Beate Zschäpe war im NSU-Verfahren wegen ihrer Beteiligung an der rechtsterroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Wesentlichen; das Oberlandesgericht München hatte zuvor die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der aktuelle Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Damit bleibt ein Rechtsmittel möglich. Für die Angehörigen der Opfer und die öffentliche Bewertung des NSU-Komplexes markiert die Entscheidung zugleich, dass die juristische Aufarbeitung auch Jahre nach dem Urteil fortwirkt.

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