Beate ZschÀpe, NSU-Mordserie

Beate ZschÀpe bleibt laut Gericht bis mindestens 2035 in Haft

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 11:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Oberlandesgericht MĂŒnchen lehnt eine vorzeitige Entlassung der verurteilten NSU-Terroristin ab. Der Beschluss kann noch angefochten werden.

HaftprĂŒfung am Oberlandesgericht MĂŒnchen

  • Das Oberlandesgericht MĂŒnchen setzte die MindestverbĂŒĂŸungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest.
  • ZschĂ€pe war im Jahr 2018 wegen ihrer MittĂ€terschaft an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Gegen den nicht rechtskrĂ€ftigen Beschluss können Verteidigung und Bundesanwaltschaft Beschwerde einlegen.
Beate ZschÀpe wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa

Oberlandesgericht MĂŒnchen verlĂ€ngert ZschĂ€pes Haftperspektive

Beate ZschĂ€pe soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht MĂŒnchen legte eine MindestverbĂŒĂŸungsdauer von insgesamt 24 Jahren fest und lehnte eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur BewĂ€hrung ab.

Beschluss noch nicht rechtskrÀftig

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrÀftig. Sowohl ZschÀpes Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können Beschwerde einlegen.

ZschÀpe sitzt seit November 2011 in Haft. Das Oberlandesgericht hatte sie 2018 als MittÀterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Antrag nach Ablauf der 15-Jahres-Frist

Nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 15 Jahren beantragte ZschĂ€pe eine vorzeitige Entlassung. Ende August wurde sie dafĂŒr aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zu einer Anhörung nach MĂŒnchen gebracht.

Ihr Anwalt Mathias Grasel hatte eine Haftdauer von insgesamt höchstens 20 Jahren gefordert. Das Gericht sah die wĂ€hrend des Vollzugs hervorgetretenen UmstĂ€nde jedoch nicht als ausreichend an, um die außergewöhnlich hohe Tatschuld auszugleichen.

NSU verĂŒbte zehn Morde

Der Nationalsozialistische Untergrund bestand aus ZschĂ€pe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Terrorzelle verĂŒbte von 2000 an unerkannt zehn Morde in Deutschland, darunter neun Morde an Gewerbetreibenden tĂŒrkischer und griechischer Herkunft sowie den Mord an einer deutschen Polizistin.

Mundlos und Böhnhardt verĂŒbten außerdem zwei BombenanschlĂ€ge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Beide MĂ€nner töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen; dadurch wurde der NSU aufgedeckt. ZschĂ€pe gilt als einzige Überlebende des Trios und wurde als MittĂ€terin verurteilt, obwohl kein Beweis dafĂŒr vorliegt, dass sie selbst an einem Tatort war.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts MĂŒnchen setzt die besondere Schuldschwere im NSU-Verfahren in den Mittelpunkt. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann das Gericht nach Ablauf der gesetzlichen MindestverbĂŒĂŸungsdauer prĂŒfen, ob der Strafrest zur BewĂ€hrung ausgesetzt wird. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlĂ€ngert die Haft nicht automatisch um einen exakt festgelegten Zeitraum, fĂŒhrt aber regelmĂ€ĂŸig dazu, dass eine Entlassung nach 15 Jahren nicht ausreicht.

FĂŒr ZschĂ€pe ist der Beschluss deshalb eine konkrete VerlĂ€ngerung ihrer Haftperspektive. Das Gericht bewertet neben dem ursprĂŒnglichen Tatvorwurf auch die Entwicklung wĂ€hrend des Vollzugs. Eine positive Entwicklung kann berĂŒcksichtigt werden, muss nach der Entscheidung aber gegenĂŒber der außergewöhnlich hohen Schuld schwer wiegen.

Rechtsmittel bleiben möglich

Rechtlich ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde einlegen; damit kann sich die weitere PrĂŒfung durch die zustĂ€ndigen Gerichte anschließen. Eine sofortige Entlassung folgt aus dem Beschluss nicht.

Der Fall bleibt zudem eng mit der Aufarbeitung der NSU-Morde verbunden. Die Mordserie hatte gravierende Folgen fĂŒr Angehörige und betroffene Communities und löste eine breite Debatte ĂŒber Ermittlungsfehler, institutionellen Rassismus und den Umgang mit rechtsextremem Terror aus. Die Entscheidung betrifft daher nicht nur die Haftdauer einer einzelnen Verurteilten, sondern auch die fortdauernde juristische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex.

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