Beate Zschäpe, Oberlandesgericht München

Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 10:39 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgelegt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und lässt weitere rechtliche Schritte zu.

Vollstreckungsentscheidung des Münchner Gerichts

  • Das Oberlandesgericht München legte für Beate Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 24 Jahren fest.
  • Die Entscheidung betrifft eine lebenslange Freiheitsstrafe und wurde in München mitgeteilt.
  • Das Gericht lehnte zugleich eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.

OLG München legt Haftdauer für Zschäpe fest

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Wie das Gericht in München mitteilte, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Damit bleibt der weitere Rechtsweg offen.

Entscheidung zur lebenslangen Haft

Die Mindestverbüßungsdauer bestimmt, ab wann eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung grundsätzlich geprüft werden kann. Eine solche Prüfung führt nicht automatisch zu einer Entlassung.

Hintergrund des NSU-Verfahrens

Zschäpe war im NSU-Verfahren zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte dabei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt; diese schließt eine Entlassung nach 15 Jahren aus.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Morde und Anschläge der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund. Die Entscheidung zur Vollstreckung betrifft nun den weiteren Verlauf ihrer Haft.

Die Entscheidung betrifft die sogenannte besondere Schwere der Schuld und die Frage, wann eine vorzeitige Entlassung aus lebenslanger Haft rechtlich geprüft werden kann. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe legt das Gericht eine Mindestverbüßungsdauer fest; erst danach kommt eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung grundsätzlich in Betracht.

Beate Zschäpe war im NSU-Verfahren wegen Mittäterschaft an zehn Morden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 den Schuldspruch und die vom Oberlandesgericht München festgestellte besondere Schwere der Schuld. Damit war eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen, ohne dass bereits ein bestimmter späterer Entlassungstermin feststand.

Rechtliche Bedeutung

Die nun mitgeteilte Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren verschiebt den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Bewährungsprüfung auf das Jahr 2035. Auch danach folgt keine automatische Freilassung: Entscheidend wären unter anderem die Legalprognose, die Persönlichkeit und die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung stehen daher weitere rechtliche Schritte offen; bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung bleibt die Haftfrage in diesem Verfahren rechtlich nicht endgültig abgeschlossen.

Folgen für das NSU-Verfahren

Für die Angehörigen der Opfer und die öffentliche Erinnerung an die rechtsextreme Mordserie hat die Entscheidung eine besondere Bedeutung. Sie macht deutlich, dass die strafrechtliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes auch Jahre nach dem Urteil weiterhin konkrete Vollstreckungsentscheidungen umfasst.

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