Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 11:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer NSU-Fall und die nächsten Rechtsmittel
- Das Oberlandesgericht München legte Zschäpes Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest.
- Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft und wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
OLG München verlängert Zschäpes Haftperspektive
Beate Zschäpe soll mindestens bis 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 24 Jahren fest und lehnte eine vorzeitige Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ab.
Gericht berücksichtigt spätes Eingeständnis
Zugunsten der heute 51-Jährigen wertete das Gericht, dass sie inzwischen eingeräumt habe, vor dem ersten Mord des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds von weiteren geplanten Morden gewusst zu haben. Damit blieb das OLG ein Jahr unter der von der Bundesanwaltschaft geforderten Mindestverbüßungsdauer von 25 Jahren.
Das Gericht sah in Zschäpes Angaben ein grundsätzliches Schuldbekenntnis und eine Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut. Auch ihre beanstandungsfreie Führung in der Haft, ihre persönliche Entwicklung und die Belastungen des langjährigen Strafvollzugs wurden berücksichtigt.
Außergewöhnlich hohe Schuld wiegt weiter
Nach Auffassung des Gerichts reichen diese Umstände jedoch nicht aus, um die außergewöhnlich hohe Tatschuld auszugleichen. Eine Aussetzung des Strafrests nach der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren komme deshalb nicht infrage.
Zschäpe war 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen war.
Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft. Sie war Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zu einer Anhörung nach München gebracht worden, nachdem sie eine vorzeitige Entlassung beantragt hatte.
NSU ermordete zehn Menschen
Der NSU bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Terrorzelle verübte von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland, darunter an neun Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer deutschen Polizistin.
Mundlos und Böhnhardt verübten außerdem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Beide töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen; dadurch wurde der NSU aufgedeckt.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ordnet die mögliche Entlassung Zschäpes in einen besonders schweren Fall lebenslanger Freiheitsstrafe ein. Nach 15 Jahren Haft kommt eine Aussetzung des Strafrests nicht automatisch infrage: Entscheidend sind neben der Entwicklung der Gefangenen vor allem die Schuldschwere und die Frage, ob noch ein Strafvollstreckungsbedürfnis besteht.
Das Gericht erkannte Zschäpes spätes Eingeständnis, ihre beanstandungsfreie Führung und ihre persönliche Entwicklung zugunsten der Verurteilten an. Zugleich überwog nach der Entscheidung die außergewöhnlich hohe Tatschuld, die sich aus ihrer Beteiligung an der NSU-Mordserie ergibt. Die Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren verschiebt eine mögliche Prüfung damit deutlich über die gesetzliche Marke von 15 Jahren hinaus.
Rechtliche Folgen und offene Schritte
Für Zschäpe bedeutet der Beschluss zunächst, dass sie weiter in Haft bleibt. Eine Entlassung vor 2035 ist nach dieser Entscheidung nicht vorgesehen; rechtskräftig ist sie allerdings noch nicht, weil sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen können.
Der Fall bleibt auch deshalb von Bedeutung, weil die NSU-Morde zu den schwersten rechtsextremistischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte zählen. Zehn Menschen wurden getötet, weitere durch Bombenanschläge verletzt. Die Entscheidung verbindet damit individuelle Resozialisierung mit der strafrechtlichen Bewertung einer Mordserie, deren Folgen die Angehörigen der Opfer und die Debatte über rechtsextremen Terror bis heute prägen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR24: „Rechtsterroristin Zschäpe muss mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben“ (27.10.2026)
Der Bericht habe die Bestätigung des Oberlandesgerichts München aufgegriffen und den Schwerpunkt auf die erste mögliche Prüfung einer Entlassung im Jahr 2035 gelegt. Zusätzlich ordne er Zschäpes Rolle im NSU und die Herkunft der Opfer regional ein.
ZDFheute: „NSU: Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft“ (27.10.2026)
Der Beitrag habe neben der Haftdauer besonders das erstmals eingeräumte Wissen Zschäpes von den Morden hervorgehoben. Damit setze er einen anderen Akzent als der BR-Bericht, der stärker auf den Zeitpunkt der möglichen späteren Entlassungsprüfung fokussiere.
Beide Beiträge stimmten in der Mindesthaftdauer bis 2035 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts München überein. Offen bleibe, ob eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werde und wann der Beschluss rechtskräftig werde.
