Klage zu Ramstein erfolglos: Schutzpflicht nur im Einzelfall
15.07.2025 - 11:01:35 | dpa.deDeutschland hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen allgemeinen Schutzauftrag auch gegenĂŒber AuslĂ€ndern im Ausland, wenn es um grundlegende Menschenrechte und das Völkerrecht geht. Daraus könne unter bestimmten Voraussetzungen eine konkrete Schutzpflicht werden, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Das Urteil gehe «einen Schritt ĂŒber die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus», sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. (Az. 2 BvR 508/21)
Mit Blick auf US-DrohneneinsĂ€tze, die technisch ĂŒber die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, sah der Zweite Senat diese Voraussetzungen jedoch nicht als erfĂŒllt an. Eine Verfassungsbeschwerde hierzu blieb erfolglos.Â
Bedingungen fĂŒr Eingreifen Deutschlands
Zum einen mĂŒsse es einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, erlĂ€uterte König die Bedingungen. Zweitens mĂŒsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen. Dies mĂŒsse fĂŒr den Einzelfall geprĂŒft werden.
Im Fall der DrohneneinsĂ€tze sieht das Gericht keine solche Gefahr «als Voraussetzung einer Verdichtung des allgemeinen Schutzauftrags zu einer konkreten Schutzpflicht gegenĂŒber den BeschwerdefĂŒhrern», sagte König. «Insbesondere konnte nicht festgestellt werden, dass die USA in dem nicht internationalen bewaffneten Konflikt im Jemen unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung legitimer militĂ€rischer Ziele von geschĂŒtzten Zivilpersonen anwenden.» Ob der Bezug zur deutschen Staatsgewalt aufgrund der in Ramstein genutzten Technik hinreichend ist, lieĂ der Senat offen.
Tödlicher Vorfall im Jemen
Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde zweier Jemeniten. Ihr Fall beschÀftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.
Im August 2012 waren zwei MĂ€nner im Jemen durch einen US-Drohnenangriff ums Leben gekommen. Sie wurden bei einem Treffen mit drei mutmaĂlichen Mitgliedern der Terrororganisation Al-Kaida getötet. Laut den BeschwerdefĂŒhrern handelte es sich bei den Getöteten um einen Polizisten und einen Geistlichen, der gegen Al-Kaida in der Region gepredigt hatte.Â
Zwei Verwandte, jemenitische Staatsangehörige, klagten sich seit 2014 in Deutschland durch die Instanzen und reichten zuletzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Sie beriefen sich auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die KlĂ€ger sehen auch die Bundesregierung in der Verantwortung, weil der MilitĂ€rbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz eine bedeutende Rolle zukomme.Â
Die Rolle Ramsteins
Die amerikanischen StreitkrÀfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem GelÀnde in Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfÀhiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.
Gerichte in Deutschland entschieden unterschiedlich: Das Oberverwaltungsgericht MĂŒnster verurteilte die Bundesrepublik 2019 dazu, aktiv nachzuforschen, ob DrohneneinsĂ€tze der USA im Jemen unter Nutzung des MilitĂ€rstĂŒtzpunkts gegen Völkerrecht verstoĂen. Diese Entscheidung kassierte das Bundesverwaltungsgericht aber im folgenden Jahr.Â
Ihm reichte nicht aus, dass Ramstein technisch fĂŒr das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei. Es mĂŒssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden, damit die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands auch fĂŒr AuslĂ€nder im Ausland gelte, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht.
KlĂ€ger sehen weiter «Bedrohung fĂŒr ihr Leben»
Eine zentrale Frage war, ob und unter welchen UmstĂ€nden Deutschland zum Schutz von im Ausland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verpflichtet ist. Die Bundesregierung bestritt eine solche Schutzpflicht im vorliegenden Fall. Unter anderem liege kein qualifizierter Bezug zum Inland vor.Â
Zur Nutzung der Air Base befinde man sich in einem «fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog» mit den USA, hatte das Verteidigungsministerium zur Verhandlung im Dezember erklÀrt. «Die Bundesregierung hat dabei wiederholt die Versicherung eingeholt, dass EinsÀtze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-StreitkrÀfte bei ihren AktivitÀten geltendes Recht einhalten.»
Aus Sicht der KlĂ€ger ist das zu wenig. «Ohne Ramstein könnten die DrohnenĂŒberflĂŒge in der Zahl gar nicht stattfinden», hatte Rechtsanwalt Andreas SchĂŒller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die BeschwerdefĂŒhrer unterstĂŒtzt, gesagt. Die US-StreitkrĂ€fte nutzten die Basis als Knotenpunkt im globalen Drohnenprogramm. «Die ganzen Daten zu den Drohnen hin und von den Drohnen zurĂŒck laufen ĂŒber Ramstein. Um das in Echtzeit steuern zu können, aus den USA, bedarf es Ramstein.»Â
Die BeschwerdefĂŒhrer wohnten demnach weiterhin im Jemen, wo es weiter kontinuierlich DrohnenĂŒberflĂŒge und auch immer wieder Angriffe gebe. Das sei kein Zustand, in dem sie leben könnten und wollten, sagte SchĂŒller. «Es ist eine permanente psychische Bedrohung, eine Bedrohung fĂŒr ihr Leben.»
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.

