Bund-LĂ€nder-Kontroverse zu Erkundungsreisen von Syrern
23.04.2025 - 14:43:41 | dpa.deDie Abstimmung zwischen Bund und LĂ€ndern zu einer Ausnahmeregelung fĂŒr kurze Heimreisen syrischer FlĂŒchtlinge stockt. Vor allem Bayern ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung fĂŒr solche Erkundungsreisen nicht einverstanden. «Ein Ă€uĂerer Zeitdruck, vor der Regierungsneubildung eine dauerhafte Entscheidung zu treffen, ist fĂŒr mich nicht erkennbar», sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, laut einer Mitteilung seines Ministeriums.Â
Freiwillige RĂŒckkehr ermöglichen
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, das Ministerium arbeite an einem Konzept, um «unter bestimmten strengen Voraussetzungen Reisen nach Syrien zur Vorbereitung einer dauerhaften RĂŒckkehr zu ermöglichen, ohne dass die Betroffenen dadurch einen Widerruf ihres asylrechtlichen Schutztitels befĂŒrchten mĂŒssen». Dies diene dem Ziel, bei einer weiteren Stabilisierung der Lage in Syrien die freiwillige RĂŒckkehr von GeflĂŒchteten in gröĂerer Zahl zu ermöglichen.Â
Die Menschen könnten vor Ort herausfinden, ob nach dem Krieg HĂ€user noch stehen und Verwandte noch leben. Laut dem Konzept, ĂŒber das man aktuell mit den LĂ€ndern berate, mĂŒssten die FlĂŒchtlinge Reisen nach Syrien zum Zweck der Vorbereitung einer RĂŒckkehr bei der AuslĂ€nderbehörde anmelden.Â
Einmal vier Wochen oder zwei Mal zwei Wochen
Erlaubt wĂ€re demnach entweder eine einmalige Reise fĂŒr die Dauer von maximal vier Wochen oder zwei Reisen von jeweils maximal zwei Wochen.Â
Das geplante Verfahren wecke Erwartungen, die nicht erfĂŒllt werden könnten, kritisierte das bayerische Innenministerium. Denn ĂŒber den Widerruf der Schutzberechtigung entscheide alleine das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf), und zwar «unabhĂ€ngig von der subjektiv wahrgenommenen Situation vor Ort».
Nicht alle LĂ€nder sehen die geplante Regelung kritisch. Wenn Schutzberechtigte in ihre HerkunftslĂ€nder reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen fĂŒr den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise «sittlich zwingend geboten ist» - etwa bei schweren Krankheiten oder TodesfĂ€llen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. AuĂerdem muss die Reise der AuslĂ€nderbehörde vorab angezeigt werden.Â
Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), hatte sich - auch mit Blick auf Möglichkeiten fĂŒr eine RĂŒckkehr syrischer FlĂŒchtlinge - Ende MĂ€rz in Syrien selbst ein Bild von der Lage machen wollen. Aufgrund konkreter Sicherheitshinweise wurde der Flug nach Damaskus jedoch kurz vor dem geplanten Start abgesagt.
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