Berlin: CSU kritisiert Vergesellschaftungspläne für Wohnungen
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 16:52 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFinanzmodell der Berliner Wohnungspläne
- Linke, Grüne und SPD wollen große Wohnungsbestände in Berlin vergesellschaften.
- Je Unternehmen sollen die ersten 10.000 Wohnungen ausgenommen bleiben.
- Für Entschädigungen ist ein Höchstbetrag von 16 Milliarden Euro vorgesehen.
CSU weist Berliner Wohnungspläne zurück
CSU-Generalsekretär Martin Huber hat den Plan von Linken, Grünen und SPD in Berlin, die Vergesellschaftung von Wohnungen letztlich mit Mieteinnahmen zu finanzieren, scharf kritisiert. Die linken Enteignungspläne seien ein „Ritt durch Absurdistan“, sagte Huber dem Nachrichtenportal „T-Online“.
Huber warnt vor Belastungen für Mieter
„Erst versprechen die Berliner Linken neue Wohnungen und billige Mieten durch wilde sozialistische DDR-Konzepte. Dann merken sie, dass die Rechnung nicht aufgeht. Die Zeche zahlen die Mieter“, behauptete Huber. Einmal mehr zeige sich, dass linke Politik hinten und vorne nicht funktioniere und den Menschen schade.
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Sondierungspapier nennt konkrete Grenzen
Linke, Grüne und SPD haben in ihrem Sondierungspapier vereinbart, die Wohnungen großer Wohnkonzerne mit Ausnahme der jeweils ersten 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Den Plänen zufolge sollen maximal 16 Milliarden Euro für die Entschädigung ausgegeben werden.
Kredite sollen aus Mieten getilgt werden
Finanziert werden soll die Entschädigung mit Krediten, die durch Mieteinnahmen getilgt werden. Die durchschnittliche Eingangsmiete für die überführten Mietwohnungen soll nicht höher liegen als die durchschnittliche Miete in der bisherigen Eigentümergesellschaft zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, heißt es in den Plänen.
Der Berliner Streit dreht sich um die praktische Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände aus dem Jahr 2021. Das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD verschiebt dabei die Schwelle: Vergesellschaftet werden sollen Bestände oberhalb eines Selbstbehalts von 10.000 Wohnungen je Unternehmen.
Finanzierung bleibt zentral
Die geplante Entschädigung ist auf höchstens 16 Milliarden Euro begrenzt. Vorgesehen ist, dafür Kredite aufzunehmen und diese aus den Mieteinnahmen der übernommenen Wohnungen zu tilgen. Damit wird die Finanzierung nicht als einmalige Haushaltsausgabe, sondern als langfristiges Modell mit laufenden Einnahmen angelegt.
Gleichzeitig soll die Eingangsmiete nach der Übertragung höchstens der durchschnittlichen Miete beim bisherigen Eigentümer entsprechen. Für die betroffenen Mieter wäre damit zunächst keine automatische Senkung verbunden; die konkrete Wirkung hinge von den bisherigen Mietniveaus, der Bewirtschaftung und späteren politischen Entscheidungen ab.
Rechtliche und politische Folgen
Die Pläne betreffen vor allem große private Wohnungsunternehmen und stehen neben der Frage der Finanzierung auch unter verfassungsrechtlichem Vorbehalt. Die Debatte dürfte sich deshalb auf die Höhe einer angemessenen Entschädigung, die Auswahl der betroffenen Bestände und die Ausgestaltung eines gemeinwirtschaftlichen Trägers konzentrieren.
Für Berlin wäre die Umsetzung ein langfristiges Großprojekt mit erheblichen Folgen für den Wohnungsmarkt und den Landeshaushalt. Zugleich verschärft der Vorstoß den bundespolitischen Konflikt über Eigentum, Mieterschutz und die Rolle des Staates im Wohnungssektor.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: „Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ (19.10.2026)
Der Beitrag beschreibt die im Sondierungspapier vorgesehene Schwelle von 10.000 Wohnungen je Unternehmen. Im Mittelpunkt steht damit die konkrete Reichweite des politischen Kompromisses.
Deutschlandfunk: „Wohnungskonzern Vonovia: Vergesellschaftung in geplanter Form verfassungswidrig“ (20.10.2026)
Der Bericht rückt die rechtliche Auseinandersetzung in den Vordergrund und nennt ebenfalls die geplante Vergesellschaftung großer Bestände gegen Entschädigung. Anders als der rbb-Beitrag konzentriert er sich auf den Einwand gegen die geplante Ausgestaltung.
Gemeinsam ist den Berichten die Darstellung der 10.000-Wohnungen-Schwelle und der Entschädigungsregelung. Unterschiede ergeben sich beim Schwerpunkt: Während der rbb die politische Vereinbarung erläutert, beleuchtet der Deutschlandfunk vor allem die verfassungsrechtliche Bewertung.

