Stellungnahme, BVOU

Stellungnahme des BVOU zum Referentenentwurf fĂŒr ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG): Facharztkompetenzen O&U schĂ€rfen - Versorgung sichern

02.09.2025 - 13:02:47

Berlin - Der Berufsverband fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (BVOU) begrĂŒĂŸt die Intention des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit, Anpassungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorzunehmen.

Leistungsgruppen (LG) definieren im Gesetz und auch im aktuellen Referentenentwurf die zukĂŒnftige medizinische Versorgungslandschaft in der Bundesrepublik. FĂŒr die OrthopĂ€die und Unfallchirurgie ist dabei die Leistungsgruppe 14 "Allgemeine Chirurgie" von besonderer Bedeutung.

Einerseits stellt diese Leistungsgruppe eine assoziierte Voraussetzung fĂŒr die Erbringung fachtypischer Leistungsgruppen wie "Endoprothetik", "Revisionsendoprothetik", "WirbelsĂ€ulenchirurgie" und "Spezielle Traumatologie" dar. Aber auch Kinder- und JugendorthopĂ€die, Schulter-, Hand- und Ellenbogenchirurgie, TumororthopĂ€die und -traumatologie, gelenkerhaltende Eingriffe am gesamten Achsskelett, Weichteileingriffe, sportorthopĂ€dische Verfahren, Fuß- und Sprunggelenkschirurgie, nicht-operative muskuloskelettale stationĂ€re Behandlungen, komplexe Schmerztherapie, orthopĂ€dische Rheumatologie und FrĂŒhrehabilitation sollen allesamt innerhalb dieser Leistungsgruppe erbracht werden.

Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf: Risiken fĂŒr die Versorgungssicherheit

Der nunmehr vorgelegte GesetzesĂ€nderungsvorschlag sieht vor, dass in der LG 14 drei "FachĂ€rzte fĂŒr Allgemeinchirurgie" vorgehalten werden sollen. Alternativ könne - der Referentenentwurf spricht von einer "2-zu-1-Regel" - ein Facharzt fĂŒr Allgemeinchirurgie durch zwei FachĂ€rzte mit anderer Weiterbildung, konkret ein Facharzt fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie zusammen mit einem Facharzt fĂŒr Viszeralchirurgie, ersetzt werden."Eine derartige Regelung wĂŒrde die Versorgungssicherheit fĂŒr Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland zukĂŒnftig gefĂ€hrden", warnt der VizeprĂ€sident des BVOU, UniversitĂ€tsprofessor Dr. Tobias Renkawitz. "Der Facharzt fĂŒr Allgemeinchirurgie hat grundsĂ€tzlich andere medizinische Schwerpunkte und Weiterbildungsinhalte als der Facharzt fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie", fĂŒhrt er aus. Durch die zunehmende Spezialisierung in allen chirurgischen Disziplinen hat die Bedeutung des ehemaligen chirurgischen "Allrounders" ohnehin stark abgenommen. FacharztprĂŒfungen in diesem Bereich sind seit Jahren rĂŒcklĂ€ufig und liegen

nach Auskunft der BundesĂ€rztekammer im Bereich der Allgemeinchirurgie aktuell bei unter 150 pro Jahr. Von den mehr als 41.400 chirurgisch tĂ€tigen Ärzten in der Bundesrepublik fĂŒhren aktuell weniger als 1.400 Ärzte den Facharzttitel fĂŒr Allgemeinchirurgie. DemgegenĂŒber stehen ĂŒber 15.200 FachĂ€rzte fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie.

Differenzierter Facharztzuordnung und realitÀtsnahe Planung

Der BVOU unterstĂŒtzt die von der Regierung beabsichtigte qualitĂ€tsbasierte personelle Ausstattung in AbhĂ€ngigkeit von den Leistungsgruppen, so Renkawitz weiter. Bei der geforderten personellen Ausstattung der weit gefassten Leistungsgruppe 14 "Allgemeine Chirurgie" mĂŒsse jedoch im KHAG das GeprĂ€ge der Abteilung berĂŒcksichtigt werden - also die Frage, ob es sich im Schwerpunkt eher um muskuloskelettale Versorgungen oder um einen allgemeinchirurgisch-viszeralchirurgischen Versorgungsauftrag im Krankenhaus handelt.

"Die Frage, ob es sich um eine orthopĂ€disch-unfallchirurgische oder viszeralchirurgische Abteilung handelt, lĂ€sst sich aus den Daten der Krankenhausplanungsbehörden der LĂ€nder und Auswertungen der KostentrĂ€ger einfach herauslesen", betont Dr. Burkhard Lembeck, PrĂ€sident des BVOU. Die vom BVOU vorgeschlagene Zuteilung der Leistungsgruppe 14 in AbhĂ€ngigkeit vom Schwerpunkt der Abteilung entspreche auch der Intention des Gesetzgebers, VersorgungsqualitĂ€t und Patientensicherheit durch Spezialisierung zu stĂ€rken. "Eine Abteilung, die nahezu ausschließlich Versorgungen aus dem Fachbereich fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie erbringt, benötigt nicht drei FachĂ€rzte fĂŒr Allgemeinchirurgie, sondern drei FachĂ€rzte fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie", so Lembeck. Ein RealitĂ€tscheck fĂŒr die benötigten Facharztkompetenzen zusammen mit den BundeslĂ€ndern sei somit dringend geboten. Zudem mĂŒsse in diesem Zuge der Gedankenfehler im Referentenentwurf des KHAG aufgelöst werden, dass FachĂ€rzte in dieser sogenannten "allgemeinen Leistungsgruppe" nicht auch in den jeweiligen "spezialisierten Leistungsgruppen" wie Endoprothetik oder Revisionsendprothetik angerechnet werden können. OrthopĂ€dische Chirurgen erbringen in der Mehrheit mit einem hohen Grad an Spezialisierung an einzelnen Gelenken das gesamte konservative und operative Spektrum. Gelenkexperten versorgen im Tagesablauf routinemĂ€ĂŸig sowohl gelenkerhaltend als auch gelenkersetzend. In der Leistungsgruppensystematik des Gesetzes erbringt derselbe Arzt damit zukĂŒnftig Leistungen sowohl aus einer allgemeinen Leistungsgruppe als auch aus einer spezialisierten Leistungsgruppe. Eine Vorgabe von zusĂ€tzlichen FachĂ€rzten fĂŒr diese etablierte Versorgungsstruktur in O&U wĂŒrde das Personalbudget der Kliniken ĂŒbermĂ€ĂŸig belasten und widersprĂ€che der Intention des Gesetzes, die Wirtschaftlichkeit deutscher KrankenhĂ€user zu verbessern.

Der Berufsverband fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (BVOU) ist ĂŒberzeugt, dass es der Regierung in enger Abstimmung mit den LĂ€ndern gelingt, das Krankenhausversorgungsstrukturgesetz (KHVVG) im Sinne des vorgelegten Anpassungsgesetzes positiv zu ĂŒberarbeiten. Der derzeitige Entwurf zeichnet in der Leistungsgruppe 14 fĂŒr einen wichtigen Teil des orthopĂ€disch-unfallchirurgischen Versorgungsauftrags in der Bundesrepublik kein realistisches Bild der benötigten Facharztkompetenzen und birgt somit ein hohes Risiko fĂŒr die Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen und Verletzungen. Die sich daraus ergebende VersorgungslĂŒcke wĂŒrde insbesondere Kinder, Ă€ltere Menschen, Menschen mit onkologischen Erkrankungen und Patienten mit unfallbedingten FolgezustĂ€nden an Gelenken und Weichteilen treffen. Eine Anpassung der Facharztschwerpunkte in der Leistungsgruppe 14 ist aus Sicht des BVOU deshalb dringend notwendig.

Über die Personen:

Dr. Burkhard Lembeck

PrĂ€sident des Berufsverbandes fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.

Berlin

Univ.-Prof. Dr. med. habil. Tobias Renkawitz

VizeprĂ€sident des Berufsverbandes fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.

Ärztlicher Direktor und Ordinarius

Klinik fĂŒr OrthopĂ€die der UniversitĂ€t Regensburg

Asklepios Klinikum Bad Abbach

Über den BVOU:

Der Berufsverband fĂŒr OrthopĂ€die und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung fĂŒr mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tĂ€tige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopĂ€disch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prĂ€gt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten fĂŒr orthopĂ€disch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

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