Bundesrat macht Weg fĂŒr Cannabis-Legalisierung frei
22.03.2024 - 15:47:43(neu: Weitere Details und Reaktionen.)
BERLIN (dpa-AFX) - Der Weg fĂŒr eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat lieĂ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das Besitz und Anbau der Droge fĂŒr VolljĂ€hrige zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum erlaubt. Trotz viel Kritik gab es in der LĂ€nderkammer keine Mehrheit dafĂŒr, den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen und das Gesetz damit auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt auch noch zugesichert, einige Regelungen nachtrĂ€glich zu Ă€ndern.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung nach einer gescheiterten Cannabis-Politik der vergangenen zehn Jahre. Der SPD-Politiker warb vor der Abstimmung im Bundesrat noch um Zustimmung. "Wenn wir es nicht schaffen wĂŒrden, wĂ€re es ein groĂartiger Tag fĂŒr die Dealer." Es gebe nun die Chance, durch eine Entkriminalisierung, bessere AufklĂ€rung und besseren Jugendschutz insbesondere die nĂ€chste Generation vor dem Konsum und vor dem Schwarzmarkt zu schĂŒtzen.
Die ZĂ€sur in der Drogenpolitik kann nun am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkĂŒndet werden, wenn BundesprĂ€sident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Legal sein soll fĂŒr Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, SportstĂ€tten und in Sichtweite verboten werden.
Möglich werden per Gesetz auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" fĂŒr VolljĂ€hrige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. SpĂ€testens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Im Bundesrat stimmten nach einer kontroversen Aussprache vier der 16 LĂ€nder fĂŒr den Vermittlungsausschuss, nĂ€mlich Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Brandenburg und das Saarland. Die ĂŒbrigen LĂ€nder enthielten sich, die Stimme Sachsens wertete BundesratsprĂ€sidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungĂŒltig, weil das Votum uneinheitlich war: MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU) sagte Ja zum Vermittlungsausschuss, sein Vize Martin Dulig (SPD) widersprach und GrĂŒnen-Umweltminister Wolfram GĂŒnther rief "Enthaltung".
Kretschmer hatte zuvor in seiner Rede argumentiert, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik und Koalitionsarithmetik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass fĂŒr mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen UmstĂ€nden zustimmen, auch wenn das Ărger in meiner sĂ€chsischen Koalition gibt." Er habe Menschen mit schweren SchĂ€den durch Drogen gesehen. Sachsen-Anhalts MinisterprĂ€sident Reiner Haseloff (CDU) warnte, das Gesetz öffne die TĂŒr zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik. "Die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer psychoaktiver Stoffe wird sinken."
Dass das Gesetz im Bundesrat durchkommt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss. Drei AusschĂŒsse der LĂ€nderkammer hatten wegen vieler EinwĂ€nde die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Die Bundesregierung nahm einige Kritikpunkte auf, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer ErklĂ€rung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wurde, sicherte sie mehr UnterstĂŒtzung bei AufklĂ€rung und Vorbeugung vor allem fĂŒr Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. DafĂŒr sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachtrĂ€gliche Ănderungen am Gesetz umgesetzt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, mit dem Gesetz wĂŒrden Realismus und PrĂ€vention verbunden, ohne Risiken zu verharmlosen. Er sei sicher, dass die neuen Regeln bald zu einer Entlastung der Justiz fĂŒhren wĂŒrden. Die GrĂŒnen-Fachpolitikerinnen Maria Klein-Schmeink und Kirsten Kappert-Gonther erklĂ€rten, das Gesetz sei ein Paradigmenwechsel, fĂŒr den sich viele jahrzehntelang eingesetzt hĂ€tten.
Die Gewerkschaft der Polizei warnte, Polizei, Justizbehörden und JugendĂ€mter stĂŒnden nun vor unnötigen Herausforderungen. "Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern geratet", sagte der Vize-Vorsitzende Alexander Poitz. Denn auf allen Seiten gebe es Unsicherheit. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung mahnte, man dĂŒrfe Cannabiskonsum nicht das "MĂ€ntelchen der UngefĂ€hrlichkeit" umhĂ€ngen. Der Deutsche Richterbund monierte, dass die Legalisierung nun gegen alle Bedenken "mit der Brechstange" ins Gesetzblatt gedrĂŒckt werde.

