Apothekerschaft, Entwurf

Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab

19.06.2024 - 16:09:12

Berlin - Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker lehnen das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor wenigen Tagen vorgeschlagene Apothekenreformgesetz ab. In einer heute gegenĂŒber dem BMG abgegebenen Stellungnahme zum Referentenentwurf argumentiert die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde, dass die vorgeschlagenen Reformen die Arzneimittelversorgung in Deutschland irreparabel zerstören, statt sie fĂŒr die Zukunft zu stabilisieren. Beispiele fĂŒr diesen vom BMG geplanten verbraucherpolitischen Schaden sind die im Gesetzentwurf enthaltenen VorschlĂ€ge, auf Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke zu verzichten sowie die Ausstattungen und Öffnungszeiten der Apotheken einzuschrĂ€nken. In der Konsequenz sind zehntausende ArbeitsplĂ€tze in Apotheken gefĂ€hrdet und ist eine gravierende Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit zu befĂŒrchten. Leistungen wie die Abgabe von BetĂ€ubungsmitteln, Medikationsanalysen, Rezepturen oder Impfungen dĂŒrfen nur von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden. In diesen Bereichen drohen nach den BMG-PlĂ€nen LeistungskĂŒrzungen fĂŒr die Bevölkerung.

In der ABDA-Stellungnahme heißt es wortwörtlich: "Ausgehend von der PrĂ€misse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das fĂŒr seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert ist, werden auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von ArbeitsertrĂ€gen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizufĂŒhren." Weiter schreibt die ABDA: "Durch die Zulassung von BetriebsstĂ€tten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff Apotheke des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet." Ferner heißt es: "Die Möglichkeit, zusĂ€tzlich zu den heute maximal vier BetriebsstĂ€tten einer Apotheke zwei Zweigapotheken betreiben zu dĂŒrfen und Entfernungen zwischen den BetriebsstĂ€tten von ca. drei Stunden PKW-Fahrzeit zuzulassen, machen bei minimaler Anwesenheitspflicht in den BetriebsstĂ€tten aus der eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf faktisch eine Fiktion."

Bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium wird die ABDA diese Positionen mĂŒndlich erlĂ€utern. Weitere politische Maßnahmen diskutiert und entscheidet die ABDA gemeinsam mit den Kammern, VerbĂ€nden und der gesamten Apothekerschaft in diesen Tagen.

Mehr Informationen auf www.abda.de

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