Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab
19.06.2024 - 16:09:12In der ABDA-Stellungnahme heiĂt es wortwörtlich: "Ausgehend von der PrĂ€misse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das fĂŒr seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert ist, werden auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von ArbeitsertrĂ€gen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizufĂŒhren." Weiter schreibt die ABDA: "Durch die Zulassung von BetriebsstĂ€tten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff Apotheke des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet." Ferner heiĂt es: "Die Möglichkeit, zusĂ€tzlich zu den heute maximal vier BetriebsstĂ€tten einer Apotheke zwei Zweigapotheken betreiben zu dĂŒrfen und Entfernungen zwischen den BetriebsstĂ€tten von ca. drei Stunden PKW-Fahrzeit zuzulassen, machen bei minimaler Anwesenheitspflicht in den BetriebsstĂ€tten aus der eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf faktisch eine Fiktion."
Bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium wird die ABDA diese Positionen mĂŒndlich erlĂ€utern. Weitere politische MaĂnahmen diskutiert und entscheidet die ABDA gemeinsam mit den Kammern, VerbĂ€nden und der gesamten Apothekerschaft in diesen Tagen.
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