ROUNDUP, LĂ€nder

LÀnder gegen Erhöhung: Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro

12.12.2024 - 17:46:54

BERLIN - Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro.

(neu: Stellungnahme des ZDF)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro. Aus Sicht der LÀnder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das beschlossen die MinisterprÀsidenten in Berlin.

Allerdings liegt die Frage der Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses kann theoretisch einen Beitrag festlegen, an den sich die LĂ€nder halten mĂŒssen. Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF reichten im November Verfassungsbeschwerde ein - mit dem Ziel, dass der Beitrag steigt. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen. Mehrere BundeslĂ€nder appellierten an die Sender, ihre Beschwerde zurĂŒckzuziehen. Das lehnen die MedienhĂ€user ab.

Die MinisterprĂ€sidentinnen und MinisterprĂ€sidenten beschlossen in Berlin zudem Änderungen im Modell, wie der Rundfunkbeitrag generell festgesetzt wird. Der Rundfunkbeitrag an sich bleibt dabei bestehen. VerĂ€ndern soll sich der Weg, wie von Zeit zu Zeit die Höhe angepasst wird. Es soll kĂŒnftig laut Beschluss der MinisterprĂ€sidenten eine Art Widerspruchsmöglichkeit der LĂ€nder geben. Das soll das Verfahren insgesamt vereinfachen, wenn der Beitrag nur geringfĂŒgig steigen soll.

Die LĂ€nder stritten schon lĂ€nger ĂŒber eine Erhöhung des aktuellen Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro. Die Erhöhung hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - fĂŒr die nĂ€chste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.

Die ZustĂ€ndigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die BundeslĂ€nder mĂŒssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verĂ€ndert, mĂŒssen neben den MinisterprĂ€sidenten auch alle LĂ€nderparlamente zustimmen. Die KEF soll nach dem Willen der LĂ€nderchefs nun eine neue Empfehlung fĂŒr die Jahre 2027 bis 2030 ermitteln.

Protokollnotiz von Bayern und Sachsen-Anhalt

Allerdings gibt es bei der Einigung der LĂ€nderchefs eine EinschrĂ€nkung. Bayern und Sachsen-Anhalt fĂŒgten eine Protokollnotiz hinzu. Sie wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurĂŒcknehmen.

Der rheinland-pfĂ€lzische MinisterprĂ€sident Alexander Schweitzer (SPD) sagte nach der MinisterprĂ€sidentenkonferenz, es sei Konsens unter den allermeisten LĂ€ndern gewesen, dass man die Verfassungsbeschwerde als "unerfreulichen Akt" ansehe. Auch, weil die Sender nicht bis zum MinisterprĂ€sidententreffen im Dezember abgewartet haben. Er riet ARD und ZDF vor dem Hintergrund der Ergebnisse, fĂŒr sich selbst zu ĂŒberprĂŒfen, ob die Klage noch notwendig ist.

ARD und ZDF halten an Verfassungsbeschwerde fest

ARD-Chef Kai Gniffke verteidigte den Gang nach Karlsruhe. Er bedauerte, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht auf den Weg gebracht worden sei, und sagte: "Damit wird einmal mehr klar, dass sich die LĂ€nder nicht an das verfassungsgemĂ€ĂŸe Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten. Darum war es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prĂŒfen zu lassen und nicht noch eine weitere MinisterprĂ€sidentenkonferenz abzuwarten."

Auch das ZDF verteidigte die Verfassungsbeschwerde, um ein Beitragsplus schon ab 2025 zu erreichen: "Sie ist darauf gerichtet, dass die LĂ€nder das von ihnen selbst festgelegte, derzeit gĂŒltige verfassungskonforme Verfahren einer staatsfernen Festlegung des Rundfunkbeitrags einhalten", teilte der Sender mit.

Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte, Firmen und Organisationen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro jÀhrlich zusammen.

Die LĂ€nder wollen, dass die Sender in den nĂ€chsten beiden Jahren eine RĂŒcklage verwenden, um auszugleichen, dass der Beitrag in dieser Zeit nicht steigt. Die KEF hatte hingegen vor einiger Zeit in einem Sondergutachten noch einmal betont, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe von monatlich 18,94 Euro gefĂ€hrden wĂŒrde, dass die RundfunkhĂ€user ihren derzeitigen Auftrag erfĂŒllen können.

Die BundeslĂ€nder legen in StaatsvertrĂ€gen fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk fĂŒr die Gesellschaft leisten soll. Zum Beispiel geht es um Strukturen oder die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht. Es gilt in Deutschland per Grundgesetz die Rundfunk- und Pressefreiheit fĂŒr Medien. Der Rundfunk muss staatsfern sein.

Bundesverfassungsgericht war schon einmal involviert

Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte.

Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken. Sie ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an.

Warum die LĂ€nder stritten

Auch dieses Mal hatten gleich mehrere MinisterprĂ€sidenten - darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg - schon frĂŒh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der MedienhĂ€user, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal.

BefĂŒrworter einer Erhöhung sagten, Reformen wĂŒrden erst mit der Zeit fĂŒr Einsparungen sorgen. Deshalb mĂŒsse man den HĂ€usern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.

Rundfunkreform ist angeschoben

Im Oktober hatten die MinisterprĂ€sidenten trotz des Streits um die Finanzierung eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeschoben. Die LĂ€nderparlamente mĂŒssen noch zustimmen. Es geht um schlankere Strukturen.

Einige Beispiele: Ab 2027 soll die Zahl der TV-KanÀle, die den Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation haben, von vier auf zwei reduziert sein. Welche Sender es in der Gruppe mit Phoenix, Tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo treffen wird, ist noch unklar. Die Anzahl der regionalen Hörfunkprogramme in der ARD soll von rund 70 Wellen auf 53 reduziert werden.

@ dpa.de