Berlin-SPD stimmt für Koalitionsgespräche mit Linke und Grünen
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 19:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerliner Wahl führt zu neuem Regierungsplan
- Der SPD-Landesvorstand stimmte digital mit 26 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen für Verhandlungen.
- Die Grünen entscheiden am Abend, die Linke erst bei ihrem Parteitag am 31. Oktober.
- Bei Zustimmung könnten die Gespräche Anfang November beginnen.
SPD öffnet Weg zu rot-grün-roten Verhandlungen
Die Berliner SPD will mit der Linken und den Grünen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Der Landesvorstand gab dem Vorhaben bei einer digitalen Sitzung mit 26 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und ohne Enthaltung grünes Licht.
Grüne beraten noch am Abend
Die Grünen wollen bei einem kleinen Parteitag über den Beginn der Gespräche entscheiden. Die Linke befasst sich wegen der zweiwöchigen Herbstferien erst am 31. Oktober auf einem Parteitag mit der Frage.
Stimmen alle drei Parteien zu, könnten die Koalitionsverhandlungen Anfang November beginnen. Die Linke war bei der Wahl am 20. September mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden; dahinter folgten CDU, AfD, Grüne und SPD.
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Antisemitismus bleibt Voraussetzung
Die Sondierungen waren von einer Debatte über den Umgang mit Antisemitismus überschattet. Eine gemeinsame Erklärung zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung soll in einen möglichen Koalitionsvertrag aufgenommen werden.
Bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze sind Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss vorgesehen. Die SPD bezeichnete die Vereinbarung ebenso wie eine Übereinkunft zur organisierten Kriminalität als Grundvoraussetzung für die weitere Zusammenarbeit.
160.000 Wohnungen im Zentrum des Streits
Bundesweit besonders umstritten ist die geplante Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen aus den Beständen von fünf Konzernen. Die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig und soll den Einfluss auf den Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.
Bis Mitte 2028 soll ein Gesetz vorgelegt werden. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen wären private Konzerne mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin; einen Grundbestand dieser Größe dürften sie behalten.
Unternehmen und Bund lehnen Pläne ab
Vonovia wäre mit nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin besonders betroffen. Das Unternehmen hält die geplante Vergesellschaftung für verfassungswidrig und fordert Rechtssicherheit sowie ein stabiles Investitionsumfeld.
Auch Wirtschaftsverbände sowie Politiker von Union und SPD kritisieren das Vorhaben. Grundlage wäre Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln gegen gesetzlich geregelte Entschädigung ermöglicht.
Bund plant mögliche Begrenzung
Die Bundesregierung hatte im Juli beschlossen, Vergesellschaftung verhindern zu wollen. Einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht; die Verbotspläne befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung.
Die Entscheidung der Berliner SPD markiert den nächsten formalen Schritt auf dem Weg zu einer möglichen rot-grün-roten Landesregierung. Nach dem Wahlergebnis vom 20. September liegt der Regierungsbildungsauftrag politisch bei der Linken, die mit 25,7 Prozent stärkste Kraft wurde. SPD und Grüne müssen nun entscheiden, ob sie den Weg in Verhandlungen mit der Wahlsiegerin mitgehen.
Die Gespräche stehen unter zwei besonderen Bedingungen. Zum einen soll eine gemeinsame Vereinbarung zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zur Zwei-Staaten-Lösung Bestandteil eines Koalitionsvertrags werden. Zum anderen verbindet das Bündnis seine Wohnungs- und Mietenpolitik mit einem Vorhaben, das bundesweit erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben könnte.
Wohnungsfrage als Belastungsprobe
Die geplante Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen würde fünf private Konzerne betreffen und mit bis zu 16 Milliarden Euro entschädigt werden. Vorgesehen ist ein Gesetz bis Mitte 2028; danach wären weitere politische, verfassungsrechtliche und organisatorische Schritte erforderlich. Für Mieterinnen und Mieter wäre entscheidend, ob das Modell tatsächlich den Mietanstieg bremst und zugleich Investitionen sowie Neubau ermöglicht.
Die Berliner Regierungsbildung bleibt damit nicht nur eine Frage parteipolitischer Mehrheiten. Sie berührt auch den Umgang mit Antisemitismus, die Finanzierung öffentlicher Wohnungspolitik und das Verhältnis zwischen Landesplänen und möglichen bundesrechtlichen Vorgaben.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: „Berlin: Rot-Grün-Rot plant die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ (19.10.2026)
Der Bericht hebt die geplante Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände als zentralen Bestandteil der Sondierung hervor. Damit bestätigt er den wohnungspolitischen Schwerpunkt der dpa-Meldung, setzt den Akzent jedoch stärker auf das konkrete Vorhaben als auf die Entscheidung der SPD-Gremien.
Der Beitrag berichtet über die anstehenden Entscheidungen von Grünen und SPD und verweist zusätzlich auf Kritik aus den Reihen der SPD. Er bestätigt damit den nächsten Verfahrensschritt, während die innerparteiliche Debatte einen eigenen Schwerpunkt bildet.
Übereinstimmend gilt die Zustimmung der beteiligten Parteigremien als Voraussetzung für Koalitionsverhandlungen. Unterschiede liegen vor allem bei der Gewichtung: Während der rbb die Wohnungspolitik hervorhebt, richtet der Deutschlandfunk den Blick stärker auf die parteiinternen Entscheidungen.
