Berlin-SPD will Koalitionsgespräche mit Linke und Grünen aufnehmen
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 18:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerliner Parteitage bestimmen den nächsten Schritt
- Der SPD-Landesvorstand stimmte einer Aufnahme von Koalitionsverhandlungen digital mit breiter Mehrheit zu.
- Die Linke entscheidet am 31. Oktober auf einem Parteitag über die Gespräche mit SPD und Grünen.
- Ein Gesetz zur Wohnungs-Vergesellschaftung soll Mitte 2028 vorgelegt werden und eine Entschädigung von 16 Milliarden Euro begrenzen.
Berliner SPD entscheidet sich für Dreiergespräche
Die Berliner SPD will mit der Wahlsiegerin Linke und den Grünen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Der Landesvorstand gab dafür nach erfolgreichen Sondierungen bei einer digitalen Sitzung mit breiter Mehrheit grünes Licht.
Die Grünen wollen noch am Montagabend bei einem kleinen Parteitag über den Beginn der Gespräche entscheiden. Die Linke befindet darüber wegen der zweiwöchigen Herbstferien in Berlin erst am 31. Oktober auf einem Parteitag.
Rot-grün-rote Mehrheit im Abgeordnetenhaus
Im Falle einer Zustimmung aller drei Parteien könnten die Koalitionsgespräche Anfang November beginnen. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden, gefolgt von CDU, AfD, Grünen und SPD.
Die bisherige CDU/SPD-Koalition verlor dadurch ihre Mehrheit. Gelingt die Bildung einer rot-grün-roten Regierung, könnte Linke-Fraktionschefin Elif Eralp erste Regierende Bürgermeisterin ihrer Partei in Berlin werden.
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Antisemitismus belastet Sondierungen
Die Verhandlungen über ein gemeinsames Sondierungspapier waren zeitweise schwierig. Mehrere Vorfälle in den Reihen der Linken lösten eine Debatte über den Umgang mit Antisemitismus aus und erschwerten die Gespräche.
Eine gemeinsame Erklärung soll im Fall einer Regierungsbildung Teil des Koalitionsvertrags werden. Darin bekennen sich die drei Parteien zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung; bei Verstößen sind Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss vorgesehen.
160.000 Wohnungen im Mittelpunkt
Bundesweit besonders umstritten ist die geplante Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen aus den Beständen von fünf Konzernen. Eine Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig. Die Parteien wollen damit den Einfluss auf den Wohnungsmarkt vergrößern und den Anstieg der Mieten bremsen.
Ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und erst ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten. In der Zwischenzeit dürfte das Vorhaben verfassungsrechtlich überprüft werden; Klagen aus der Wohnungswirtschaft sind zu erwarten.
Entschädigung auf 16 Milliarden Euro begrenzt
Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, über Kredite finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen wären private Konzerne mit einem Bestand von mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin; einen Grundbestand dieser Größe dürften sie behalten.
Am stärksten betroffen wäre Vonovia mit nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin. Das Unternehmen hält die geplante Vergesellschaftung für verfassungswidrig und warnt vor negativen Folgen für private Investitionen und den Wohnungsbau.
Bundespolitischer Streit über den Kurs
Auch Wirtschaftsverbände sowie Bundespolitiker von Union und SPD kritisieren die Pläne. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht eine Gefahr für den Standort, Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnt Vergesellschaftungen grundsätzlich ab.
Rechtliche Grundlage für das Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich unterscheidet sich die Vergesellschaftung dabei von einer Enteignung.
Bund plant Verbot von Vergesellschaftungen
Die Bundesregierung beschloss im Juli, Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor; die Verbotspläne befinden sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Die Entscheidung der Berliner SPD verschiebt die Regierungsbildung von der Sondierungs- in die Verhandlungsphase. Eine rot-grün-rote Koalition hätte nach der Wahl eine klare parlamentarische Grundlage, sofern auch Grüne und Linke zustimmen. Die Linke muss darüber wegen der Berliner Herbstferien erst am 31. Oktober auf einem Parteitag entscheiden.
Politisch besonders anspruchsvoll bleibt die Verbindung aus sozialpolitischen Vorhaben, Haushaltslage und dem Umgang mit Antisemitismus. Die drei Parteien wollen eine gemeinsame Erklärung zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zur Zwei-Staaten-Lösung in einen möglichen Koalitionsvertrag aufnehmen. Vorgesehene Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss sollen die Vereinbarung absichern.
Wohnungsfrage als zentrale Belastungsprobe
Der größte Konfliktstoff liegt in der geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Vorgesehen ist, private Konzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen einzubeziehen und die Entschädigung auf 16 Milliarden Euro zu begrenzen. Betroffen wären nach dem Sondierungspapier rund 160.000 Wohnungen. Die Umsetzung wäre allerdings ein mehrjähriger verfassungs- und finanzpolitischer Prozess: Ein Gesetz soll erst Mitte 2028 vorgelegt werden, Klagen der Wohnungswirtschaft gelten als absehbar.
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet der Plan daher zunächst keine unmittelbare Mietsenkung. Kurzfristig entscheidend sind die weiteren Parteientscheidungen; langfristig werden Finanzierung, Rechtssicherheit und zusätzlicher Wohnungsbau die politische Bewertung bestimmen. Die Bundesregierung arbeitet zudem an Plänen, Vergesellschaftungen zu verhindern, hat dafür aber noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: „Linke, Grüne und SPD wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen“ (19.10.2026)
Der Bericht bestätigt die Empfehlung der Parteispitzen für Koalitionsgespräche und nennt weitere Vorhaben aus dem Sondierungspapier. Einen Schwerpunkt legt er auf die geplante Vergesellschaftung, mögliche 91 Sitze im Abgeordnetenhaus und den Zeitplan bis zu möglichen Verhandlungen Anfang November.
n-tv: „‚Gravierende Auswirkungen‘: Giffey warnt eindringlich vor der Vergesellschaftung von Wohnraum“ (18.10.2026)
Der Artikel stellt die Kritik von Franziska Giffey an den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen in den Mittelpunkt. Während die dpa-Meldung den Koalitionsprozess und die rechtlichen Eckpunkte bündelt, konzentriert sich n-tv auf mögliche Klagen, die Haushaltsbelastung und Folgen für den Wohnungsneubau.
Gemeinsam ist den Berichten die Einschätzung, dass die Parteigremien den nächsten Schritt bestimmen und die Wohnungsfrage die geplante Koalition prägen wird. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung: Der rbb berichtet stärker über Regierungsbildung und Vorhaben, n-tv über finanzielle Risiken und Gegenpositionen.
