Ukrainer wird per Haftbefehl gesucht
14.08.2024 - 15:46:00(neu: mehr Details und Hintergrund)
BERLIN/WARSCHAU (dpa-AFX) - Der Generalbundesanwalt sucht im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines vor fast zwei Jahren einen Ukrainer, der sich von Polen in sein Heimatland abgesetzt haben soll. Die polnische Staatsanwaltschaft habe von der Bundesanwaltschaft einen EuropÀischen Haftbefehl zur Festnahme eines VerdÀchtigen erhalten, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau der Deutschen Presse-Agentur.
Bei dem VerdĂ€chtigen handelt es sich demnach um Wolodymyr Z., einen ukrainischen StaatsbĂŒrger, der sich zuletzt in Polen aufhielt. Die Ermittler hĂ€tten ihn jedoch an seinem Wohnort nicht angetroffen, sagte die Sprecherin. Sie fĂŒgte hinzu: "Der Mann hat Anfang Juli die Grenze zwischen Polen und der Ukraine ĂŒberquert." Laut "Tagesschau" waren die deutschen Strafverfolger im Juni mit einem EuropĂ€ischen Haftbefehl auf die polnischen Behörden zugegangen.
Drei VerdÀchtige sollen Taucher sein
"Die Zeit", die "SĂŒddeutsche Zeitung" und die ARD berichteten, der Mann sowie zwei weitere ukrainische Staatsangehörige - ein Mann und eine Frau - stĂŒnden unter Tatverdacht. Den Berichten zufolge sollen sie an den AnschlĂ€gen beteiligt gewesen sein. Sie könnten als Taucher die SprengsĂ€tze an den Pipelines angebrachten haben, hieĂ es weiter. Die nun veröffentlichten Informationen stĂŒtzen sich demnach auch auf "Hinweise eines auslĂ€ndischen Nachrichtendienstes". Die Bundesanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht zu den Medienberichten Ă€uĂern.
Mehrere Sprengungen hatten die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 Ende September 2022 beschÀdigt und unterbrochen. Die Explosionen wurden in der NÀhe der dÀnischen Ostsee-Insel Bornholm registriert. Wenig spÀter entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb.
Kein Eintrag in Schengen-Liste der Gesuchten
Möglich sei die Ausreise des VerdĂ€chtigen gewesen, weil von deutscher Seite kein Eintrag in das Schengen-Register erfolgt sei, in dem die mit EuropĂ€ischem Haftbefehl Gesuchten gefĂŒhrt werden, sagte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau. Sie fĂŒgte hinzu: "Wolodymyr Z. hat die polnisch-ukrainische Grenze ĂŒberquert, bevor es zur Festnahme kam, und der polnische Grenzschutz hatte weder die Informationen noch die Grundlage, um ihn festzunehmen, da er nicht als Gesuchter aufgelistet war."
Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht im Visier gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde vermutet, dass die "Andromeda" möglicherweise fĂŒr den Transport des Sprengstoffs zum Einsatz kam. Berichten zufolge gehen die Ermittler davon aus, dass das Sabotage-Kommando an Bord des Bootes mutmaĂlich aus fĂŒnf MĂ€nnern und einer Frau bestand. Das Boot soll die Gruppe unter Vorlage gefĂ€lschter Papiere angemietet haben.
Nur noch Deutschland ermittelt
Nach der Tat kam schnell die Frage auf, wie die Sprengladungen wohl angebracht wurden, um die Leitungen der Pipelines zu beschĂ€digen. Experten hielten es fĂŒr wahrscheinlich, dass ausgebildete Taucher SprengsĂ€tze an den Orten angebracht haben könnten. Den Medienberichten zufolge soll der per Haftbefehl gesuchte Ukrainer Tauchlehrer sein. Die Behörden mehrerer LĂ€nder hatten nach dem Anschlag Ermittlungen aufgenommen. DĂ€nemark und Schweden stellten die Verfahren allerdings inzwischen ein.
Zu den TĂ€tern und den Drahtziehern kursierten lange unterschiedliche Spekulationen. In der Bundesregierung sowie bei den an den Ermittlungen beteiligten Behörden gab es ĂŒber Monate nur einen kleinen Kreis von Menschen, die den jeweils aktuellen Stand der Nachforschungen kannten. Das mag auch damit zu tun haben, dass der Fall politisch hochbrisant ist. SchlieĂlich war das Projekt Nord Stream 2 von Anfang an höchst umstritten. Polen hatte den Bau der Nord-Stream-2-Pipeline, mit der Gas von Russland direkt nach Mecklenburg-Vorpommern hĂ€tte geliefert werden sollen, schon vor dem Angriff Russlands im Februar 2022 abgelehnt.
Bundesregierung betont UnterstĂŒtzung fĂŒr Ukraine
Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu dem Anschlag hĂ€tten keine Auswirkungen auf die UnterstĂŒtzung Deutschlands fĂŒr die Ukraine, betonte der stellvertretende Regierungssprecher, Wolfgang BĂŒchner, auf Nachfrage von Journalisten in Berlin. Er sagte, "dass hier die Ermittlungen nach Recht und Gesetz gefĂŒhrt werden auch ohne Ansehen der Person und auch völlig unabhĂ€ngig davon, zu welchem Ergebnis solche Ermittlungen fĂŒhren". Die Ermittlungen Ă€nderten "nichts an der Tatsache, dass Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine fĂŒhrt", fĂŒgte er hinzu.
Die AufklĂ€rung des Sabotageaktes habe fĂŒr die Bundesregierung "höchste PrioritĂ€t", sagte BĂŒchner. Ob die polnischen Behörden dabei ausreichend kooperieren, wollte er nicht bewerten.

