BGH-Urteil, Apothekerschaft

BGH-Urteil: Apothekerschaft appelliert an Wirtschaftsminister Habeck

08.05.2024 - 14:28:26

Berlin - Mit Blick auf die rasant sinkende Apothekenzahl und die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken fordert die Apothekerschaft, dass sie ab sofort wieder ein freies Skonto mit dem pharmazeutischen Großhandel vereinbaren darf. Am 8. Februar 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulĂ€ssig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu fĂŒhre, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde. FĂŒr die Apotheken in Deutschland kann diese Gerichtsentscheidung fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gabriele Regina Overwiening, PrĂ€sidentin der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde, hat sich daher in einem Brief an den fachlich zustĂ€ndigen Bundesminister fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck, gewandt. "Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der GewĂ€hrung von Skonti festzuschreiben", schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils wĂŒrden "die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusĂ€tzlich verschĂ€rfen", so Overwiening: "Wir benötigen dringend Ihre UnterstĂŒtzung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen."

Skonti haben fĂŒr die Apotheken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, schreibt Overwiening: "Die Treuhand Hannover geht nach aktuellen Berechnungen bei Wegfall der Skonti im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus." Overwiening weiter: "Die Bundesregierung handelt schon lange viel zu zögerlich, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln." Innerhalb der ABDA-Mitgliedsorganisationen bittet Overwiening in diesen Tagen zugleich alle 17 Landesapothekerkammern und 17 LandesapothekerverbĂ€nde darum, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen, denn eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nicht nur die Initiative des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die Zustimmung des Bundesrates.

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