Bildungs-Sondervermögen: Nur 7,2 Millionen Euro abgerufen
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesmittel bleiben in der Umsetzung
- Im laufenden Jahr sind bislang 7,2 Millionen Euro aus dem Sondervermögen abgeflossen.
- Vorgesehen waren für Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur 1,22 Milliarden Euro.
- Verwaltungsvorschriften und Bund-Länder-Vereinbarungen wurden teilweise erst im Jahresverlauf finalisiert.
Bildungs-Sondervermögen kommt kaum in den Ländern an
Im laufenden Jahr sind von vorgesehenen 1,22 Milliarden Euro bislang 7,2 Millionen Euro des Sondervermögens in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur geflossen. Das geht aus Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Frage der stellvertretenden Grünen-Fraktionschefin Misbah Khan hervor.
Als Gründe nennt das Ministerium unter anderem den Föderalismus sowie erst im Jahresverlauf finalisierte Verwaltungsvorschriften und Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen.
Verfahren bremsen Mittelabruf
Die Bundesländer müssen die Vereinbarungen anschließend in eigene Förder- und Umsetzungsverfahren übertragen. Erst danach können konkrete Vorhaben von Ländern und Kommunen bewilligt und finanziert werden.
Khan fordert Nachholprogramm
Khan bezeichnet den langsamen Mittelabfluss als skandalös. Es gebe bereits viele gute Gründe, warum junge Menschen gerade auf die Straße gehen; mit den Zahlen sei ein weiterer hinzugekommen.
Auch wenn es prozessuale Gründe für den geringen Mittelabfluss gebe, seien die Zahlen nicht vermittelbar, sagte die Grünen-Politikerin. Die in diesem Jahr ausgebliebenen Investitionen müssten schnellstmöglich nachgeholt werden; 2027 müsse zum Jahr der Bildungsinvestitionen werden.
Das Sondervermögen soll Investitionen ermöglichen, die über den regulären Haushalt hinausgehen. Bei Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur entstehen solche Vorhaben häufig über mehrere Ebenen: Der Bund stellt Mittel bereit, Länder und Kommunen planen Projekte, schließen Vereinbarungen und setzen sie anschließend um.
Die bislang geringe Auszahlung zeigt deshalb vor allem eine erhebliche Verzögerung zwischen politischer Bereitstellung und konkreter Umsetzung. Für Schulen, Kitas und Hochschulen bedeutet das, dass angekündigte Sanierungen, Neubauten oder Ausstattungsprojekte zunächst nicht finanziert werden können. Gerade bei kommunalen Trägern können zusätzlich knappe Planungskapazitäten, Genehmigungen und begrenzte Baukapazitäten den Mittelabruf bremsen.
Folgen für Länder und Kommunen
Entscheidend wird nun, ob die Länder die Vereinbarungen rasch in Förderprogramme und Bewilligungen übersetzen. Bleiben die Verfahren langsam, droht eine Verschiebung der Investitionen in spätere Haushaltsjahre; dadurch könnten Kostensteigerungen im Bau die Wirkung der Mittel zusätzlich mindern.
Für die politische Debatte verschiebt sich der Schwerpunkt damit von der Höhe des Sondervermögens auf seine Umsetzungsfähigkeit. Die Forderung nach einem Investitionsschwerpunkt 2027 zielt folglich nicht nur auf zusätzliche Ausgaben, sondern auch auf vereinfachte Verfahren, klare Zuständigkeiten und ausreichende Planungskapazitäten vor Ort.
