Walter LĂŒbcke, Deutschland

Tatwaffe an LĂŒbcke-Mörder verkauft? BGH prĂŒft Teilfreispruch

22.06.2023 - 05:21:27

Bis heute ist unklar, wer dem Mörder des Kasseler RegierungsprĂ€sidenten LĂŒbcke die Mordwaffe verkauft hat. Nun prĂŒft der Bundesgerichtshof in dieser Sache den Freispruch eines 68-JĂ€hrigen.

Geht ein Verfahren um den Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler RegierungsprĂ€sidenten Walter LĂŒbcke erneut vor Gericht? Daran hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun gewisse Zweifel erkennen lassen.

In der Revisionsverhandlung vor dem 4. Strafsenat in Karlsruhe geht es um einen 68-JĂ€hrigen, den das Landgericht Paderborn im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung freigesprochen hatte. Dem Mann war aus Sicht des Gerichts der Verkauf der Mordwaffe an den spĂ€teren LĂŒbcke-AttentĂ€ter Stephan Ernst nicht nachzuweisen gewesen. Stattdessen war er nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft DĂŒsseldorf war gegen den Teil-Freispruch in Revision gegangen.

Der 68-JĂ€hrige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, den Revolver, mit dem LĂŒbcke 2019 auf seiner Terrasse erschossen worden war, im Jahr 2016 an den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes nun erlĂ€uterte, hĂ€tte Ernst damals in der Verhandlung gegen den 68-JĂ€hrigen in Paderborn aber als Zeuge gehört werden mĂŒssen.

Zweifel an Wert der Zeugenaussage

Um das zu erreichen, war seinerzeit vergeblich die Aussetzung des Prozesses gegen den 68-JĂ€hrigen gefordert worden. Denn Ernst, dessen Urteil zu lebenslanger Haft wegen Mordes an LĂŒbcke damals noch nicht rechtskrĂ€ftig war, hĂ€tte bis zur Rechtskraft die Aussage verweigern können. FĂŒr die BGH-Richter schien jetzt aber ohnehin fraglich zu sein, inwieweit seine Vernehmung möglich und hilfreich gewesen wĂ€re.

Der Verteidiger des 68-JĂ€hrigen betonte, dass Ernst kein glaubwĂŒrdiger Zeuge im Verfahren gegen seinen Mandanten gewesen wĂ€re. Das hĂ€tten schon Ernsts Einlassungen in dessen eigener Gerichtsverhandlung zum LĂŒbcke-Mord gezeigt. Im Gegenteil hĂ€tte er vermutlich erneut ein Aussageverweigerungsrecht gehabt - da er sich sonst in Bezug auf den 68-JĂ€hrigen hĂ€tte selbst belasten können. Seine Aussage hĂ€tte den Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst und damit am Freispruch fĂŒr den 68-JĂ€hrigen nichts geĂ€ndert. Der BGH will seine Entscheidung am 28. Juni verkĂŒnden (Az. 4 StR 212/22).

Walter LĂŒbcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nĂ€chster NĂ€he mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Mord gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. LĂŒbcke hatte sich fĂŒr die Aufnahme von FlĂŒchtlingen eingesetzt.

@ dpa.de