Geheimdienstreform, BND

BND-Reform: Josef Hoch sieht „wirkliche ZĂ€sur“

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 18:49 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der PrĂ€sident des UnabhĂ€ngigen Kontrollrats, Josef Hoch, erwartet mit der geplanten Reform deutlich mehr Handlungsspielraum fĂŒr den BND. Gleichzeitig soll die unabhĂ€ngige Kontrolle der Nachrichtendienste ausgeweitet werden.

Neue Aufsicht fĂŒr deutsche Nachrichtendienste

  • Josef Hoch bezeichnet die geplanten BND-Befugnisse als wirkliche ZĂ€sur.
  • Der UnabhĂ€ngige Kontrollrat soll GebĂ€ude betreten und Unterlagen einsehen dĂŒrfen.
  • Der Kontrollrat ist als oberste Bundesbehörde keinem Ministerium unterstellt.
Logo von BND (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Josef Hoch sieht BND-Reform als tiefen Einschnitt

Der PrĂ€sident des UnabhĂ€ngigen Kontrollrats, Josef Hoch, sieht in den geplanten neuen Befugnissen fĂŒr den Bundesnachrichtendienst einen tiefgreifenden Einschnitt. „Das ist eine wirkliche ZĂ€sur“, sagte Hoch der „Welt am Sonntag“.

BND soll kĂŒnftig auch handeln dĂŒrfen

Hoch erklĂ€rte, der BND habe bisher lediglich zuschauen dĂŒrfen, wenn er Angriffe auf Deutschland erkannte. KĂŒnftig solle der Dienst handeln dĂŒrfen, wobei er zugleich kontrolliert werde.

„Der BND erhĂ€lt keine Lizenz zum Töten“, sagte Hoch. Der Unterschied zwischen dem Geheimdienst eines Rechtsstaates und dem einer Diktatur bleibe nach seiner Darstellung klar bestehen.

Mehr Befugnisse und neue Kontrolle

Mit der geplanten Geheimdienstreform sollen BND und Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz mehr Befugnisse erhalten. Zugleich wird ihre rechtliche Kontrolle neu geordnet und ausgeweitet, wobei der UnabhĂ€ngige Kontrollrat eine zentrale Rolle ĂŒbernehmen soll.

„Befugnisse und Kontrolle bedingen einander“, sagte Hoch. Wenn der BND mehr dĂŒrfe als bisher, mĂŒsse auch die Kontrolle mehr können.

Kontrolleure erhalten weitreichenden Zugang

Die Kontrolleure sollen jederzeit GebĂ€ude der Nachrichtendienste betreten, sich Unterlagen zeigen lassen und Mitarbeiter befragen können. Hoch bezeichnete dies als „auch im internationalen Vergleich eine robuste Kontrolle“.

Schutz vor politischem Missbrauch

Hoch sieht in der UnabhÀngigkeit des Kontrollrats zudem eine Absicherung gegen einen möglichen politischen Missbrauch der Nachrichtendienste. Der Kontrollrat ist als oberste Bundesbehörde keinem Ministerium unterstellt.

Diese Konstruktion sei auch eine starke Sicherung fĂŒr den Fall, dass eine radikale Regierung an die Macht komme und versuche, die Geheimdienste gegen politische Gegner einzusetzen, sagte Hoch.

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Die geplante Reform betrifft zwei zentrale deutsche Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz. Im Mittelpunkt steht ein TauschgeschĂ€ft aus erweiterten Handlungsmöglichkeiten und einer neu geordneten Kontrolle. Der UnabhĂ€ngige Kontrollrat soll dabei nicht nur nachtrĂ€glich prĂŒfen, sondern die Arbeit der Dienste umfassender begleiten können.

Politisch relevant ist vor allem die Frage, wie weit Nachrichtendienste bei der Abwehr von Gefahren selbst tĂ€tig werden dĂŒrfen. Hoch beschreibt den bisherigen Zustand als begrenzt, wĂ€hrend die Reform nach seiner Darstellung ein aktiveres Vorgehen ermöglichen soll. Zugleich sollen die Kontrolleure jederzeit DienstgebĂ€ude betreten, Unterlagen einsehen und BeschĂ€ftigte befragen können.

Kontrolle als institutionelle Absicherung

Die Konstruktion des Kontrollrats als oberste Bundesbehörde ohne ministerielle Unterstellung soll die Kontrolle organisatorisch unabhĂ€ngig halten. Das gewinnt besondere Bedeutung, weil Nachrichtendienste ĂŒber weitreichende Informationen und verdeckte FĂ€higkeiten verfĂŒgen. Eine wirksame Aufsicht muss deshalb sowohl rechtlich belastbar als auch praktisch in der Lage sein, Entscheidungen und ArbeitsablĂ€ufe zeitnah zu ĂŒberprĂŒfen.

FĂŒr die Öffentlichkeit entscheidet sich die Bedeutung der Reform daran, ob zusĂ€tzliche Befugnisse mit nachvollziehbaren Grenzen, dokumentierten Verfahren und wirksamen Konsequenzen bei VerstĂ¶ĂŸen verbunden werden. Die Aussage des KontrollratsprĂ€sidenten macht zugleich deutlich, dass die Reform nicht nur ZustĂ€ndigkeiten der Dienste, sondern auch die Architektur ihrer demokratischen Kontrolle verĂ€ndert.

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