Kooperationsvereinbarung, ABC-AbwehrCBRN-Schutz

Kooperationsvereinbarung ABC-Abwehr/ CBRN-Schutz: / Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge

10.04.2025 - 17:18:05 | presseportal.de

Bonn - ABC/CBRN-Kampf- und -Gefahrstoffe (ABC = Atomar, Biologisch, Chemisch /CBRN = Chemisch, Biologisch, Radioaktiv, Nuklerar) sind allgegenwärtig und können gezielt gegen Streitkräfte, Kräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes, Polizei und Feuerwehr - aber auch gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden oder durch eine unbeabsichtigte Freisetzung zu einer ABC/CBRN-Gefährdung führen. Weltweit nehmen Sicherheitsrisiken zu, sei es durch Massenvernichtungswaffen staatlicher Akteure oder die asymmetrischen Bedrohungen nicht staatlicher Akteure.

Kooperationsvereinbarung ABC-Abwehr/CBRN-Schutz: / Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge - Foto: presseportal.de
Kooperationsvereinbarung ABC-Abwehr/CBRN-Schutz: / Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge - Foto: presseportal.de

Um diesen vielfältigen Gefahren für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge künftig angemessen zu begegnen, haben das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr in Bruchsal und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn-Lengsdorf eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Die Kooperationsvereinbarung zur ABC-Abwehr und zum CBRN-Schutz wurde am 3. April im BBK in Bonn-Lengsdorf vom Präsidenten des BBK, Ralph Tiesler, und dem Kommandeur des ABC-Abwehrkommandos, Oberst Stephan Saalow, in Anwesenheit des Befehlshabers des Unterstützungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Gerald Funke, unterzeichnet.

Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen BBK und ABC-Abwehrkommando.

Dabei geht es um die Bewahrung und Weiterentwicklung der gesamtstaatlichen Aufgabe der ABC-Abwehr und des CBRN-Schutzes unter Berücksichtigung von NATO-Planungen. Absicht ist es, durch enges fachliches Zusammenwirken die ABC-Abwehrfähigkeiten der Bundeswehr und CBRN-Schutzfähigkeiten des Bundes im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zukunftsfähig auszurichten und weiterzuentwickeln. Diese Kooperationsvereinbarung ergänzt dabei die bestehende Rahmenvereinbarung zwischen BMVg und BMI.

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