BSW-Spitze kritisiert Schreiber-Nominierung für Bundesversammlung
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 13:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWSSchreibers Rolle in der Bundesversammlung
- Die BSW-Fraktion im sächsischen Landtag nominierte den 47-jährigen Constantin Schreiber.
- Die Bundesversammlung wählt am 30. Januar den nächsten Bundespräsidenten oder die nächste Bundespräsidentin.
- Schreiber kündigte an, einen eigenen Vorschlag für das Amt des Bundespräsidenten zu machen.
BSW-Spitze weist Nominierung von Constantin Schreiber zurück
Die sächsische BSW-Fraktion hat den Journalisten Constantin Schreiber für die Bundesversammlung nominiert, doch die Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali kritisieren die Personalie. Sie verweisen darauf, dass Schreiber zentrale Positionen des BSW zu Nahost, zum Ukraine-Krieg und zur Wirtschaftspolitik nicht teile.
Schreiber soll Sachsen vertreten
Die Fraktion im sächsischen Landtag nominierte den 47-Jährigen für das Gremium, das am 30. Januar den nächsten Bundespräsidenten oder die nächste Bundespräsidentin wählt. Nach der Nominierung distanzierte sich Schreiber von inhaltlichen Positionen des BSW.
Parteichefs sehen fehlende Übereinstimmung
„Wir sehen diese Nominierung kritisch“, erklärten De Masi und Mohamed Ali. Die Personalie überzeuge aus ihrer Sicht nicht, weil Schreiber wesentliche Positionen der Partei nicht teile.
Die Parteichefs bekräftigten zugleich die BSW-Kritik am Vorgehen der Bundesregierung im Nahost-Konflikt. Sie verwiesen dabei auf ihre Haltung zum Krieg in Gaza und auf Waffenlieferungen.
Fraktion betont Meinungsvielfalt
Der sächsische BSW-Fraktionschef Ronny Kupke hatte die Nominierung mit dem Anspruch begründet, in der Bundesversammlung Meinungsvielfalt abzubilden. Schreiber stelle sich gesellschaftlichen Konflikten und scheue kontroverse Debatten nicht.
Meinungsvielfalt bedeute nicht Beliebigkeit, hielten De Masi und Mohamed Ali dagegen. Schreiber kündigte seinerseits an, einen eigenen Vorschlag für das Amt des Bundespräsidenten machen zu wollen.
Die Bundesversammlung ist das einzige Verfassungsorgan, das ausschließlich zur Wahl des Staatsoberhaupts zusammentritt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleich großen Zahl von Delegierten der Länder, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Die sächsische BSW-Fraktion verfügt damit über die Möglichkeit, einen eigenen Vertreter zu entsenden.
Politisch brisant ist die Personalie, weil Schreiber nach seiner Nominierung ausdrücklich Abstand von zentralen BSW-Positionen genommen hat. Die Parteivorsitzenden De Masi und Mohamed Ali stellen damit nicht die Entsendung als solche, sondern die fehlende politische Übereinstimmung mit dem Nominierten in den Mittelpunkt.
Konflikt über das Mandat
Der Vorgang berührt eine grundsätzliche Frage: Soll ein Delegierter vor allem die Positionen der entsendenden Partei vertreten oder seine persönliche Unabhängigkeit nutzen? Fraktionschef Kupke betont die Meinungsvielfalt in der Bundesversammlung, während die Parteispitze auf programmatische Verbindlichkeit verweist.
Für die Wahl am 30. Januar bedeutet die Nominierung zunächst, dass ein sächsischer Delegierter mit eigenem politischen Anspruch feststeht. Schreiber kündigte zudem einen eigenen Vorschlag für das höchste Staatsamt an. Dadurch erhält die Personalie über den innerparteilichen Streit hinaus Bedeutung für die Debatte über die Auswahl und Rolle der Kandidatinnen und Kandidaten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Beitrag habe berichtet, Schreiber wolle die Nominierung annehmen und in der Bundesversammlung einen eigenen Vorschlag für das Amt des Bundespräsidenten machen. Einen Schwerpunkt lege er auf Schreibers politische Distanz zum BSW und seine Begründung, das Amt müsse unabhängig von parteipolitischen Karrieren betrachtet werden.
Die Frankfurter Rundschau habe ebenfalls die Distanzierung und Schreibers eigenen Vorschlag hervorgehoben. Anders als der n-tv-Beitrag betone sie zusätzlich die öffentliche Kritik und den Spott über die Annahme des Mandats trotz fehlender politischer Überschneidungen. Offen bleibe, wie Schreiber sein angekündigtes Vorschlagsrecht konkret nutzen werde.
Beide Beiträge bestätigten damit die Annahme der Nominierung und Schreibers Abgrenzung vom BSW. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung zwischen institutioneller Rolle, persönlicher Begründung und öffentlicher Reaktion.
