Bund mahnt zu Einheitlichkeit bei Tierhaltungskennzeichnung
Veröffentlicht am: 03.09.2024 um 12:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNur so könne sichergestellt werden, dass Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt wĂŒrden und Verbrauchern gegenĂŒber die "VerlĂ€sslichkeit und Transparenz" der Kennzeichnung gewĂ€hrleistet werde. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz war im August 2023 in Kraft getreten. Aktuell geht es darum, die Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit sie im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien zu finden ist. In einem ersten Schritt waren die Inhaber tierhaltender Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenĂŒber den von den LĂ€ndern bestimmten zustĂ€ndigen Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.
