Steuern

Bund und LĂ€nder bleiben bei Kompensationsmechanismus uneinig

06.11.2025 - 12:28:33

Bund und LĂ€nder haben sich bisher nicht auf einen Mechanismus einigen können, wie finanzielle Auswirkungen von Gesetzen zukĂŒnftig kompensiert werden sollen.

Das geht aus dem Ergebnisbericht der zustĂ€ndigen Arbeitsgruppe von Bund und LĂ€ndern hervor, ĂŒber den das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet. Demnach liegen die Positionen noch weit auseinander. "Im Zuge der Beratungen haben Bund und LĂ€nder zwei unterschiedliche Lösungskonzepte vorgelegt", heißt es in dem Papier.

Die Arbeitsgruppe soll einen Mechanismus finden fĂŒr den Grundsatz "Wer bestellt, der bezahlt", Experten sprechen von "VeranlassungskonnexitĂ€t". Wenn der Bund also Gesetze beschließt, die bei LĂ€ndern und Kommunen zu Ausgaben fĂŒhren, soll er sie kompensieren. Der Vorschlag der LĂ€nder lautet in dem Papier: "Der Bund soll zusichern, bei Gesetzesvorhaben, die in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten mit Kostenfolgen fĂŒr LĂ€nder und Kommunen von mehr als 250 Millionen Euro beziehungsweise 100 Millionen Euro jĂ€hrlich verbunden sind, eine Kompensation zu leisten." Diese solle ĂŒber einen höheren Anteil der LĂ€nder an der Umsatzsteuer gewĂ€hrt und dynamisch ausgestaltet werden. Die LĂ€nder wollen auch bei "Steuergesetzen" eine Kompensation, also bei Steuersenkungen vom Bund entschĂ€digt werden. Der Bund lehnt dieses Modell ab. Er hat in der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Finanzlage der unterschiedlichen Ebenen immer wieder zu prĂŒfen und dann die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. "Danach werden nicht einzelne Gesetze, sondern alle notwendigen Ausgaben und laufenden Einnahmen des Bundes, der LĂ€nder (inklusive ihrer Kommunen) in einer gesamtheitlichen Betrachtung erfasst", heißt es im Papier. Über einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer werde dann "insgesamt faire Lastenverteilung erreicht".

@ dts-nachrichtenagentur.de