Familienpflegegeld, Karin Prien

Familienpflegegeld: Prien plant Konzept für 2027

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundesfamilienministerin Karin Prien will im ersten Halbjahr 2027 einen Vorschlag für eine zeitweise Lohnersatzleistung vorlegen. Das Vorhaben soll Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit für die Pflege vorübergehend vollständig zu reduzieren.

Prien kündigt Familienpflegegeld-Konzept nach Elterngeld-Vorbild an
Seniorin mit Helferin (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will im ersten Halbjahr 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld vorlegen. Die geplante Leistung soll sich am Elterngeld orientieren und Menschen finanziell unterstützen, die für die Pflege Angehöriger vorübergehend aus dem Beruf aussteigen.

„Wir sind mitten in den Vorbereitungen - und ich hoffe, dass die Haushälter dem auch zustimmen“, sagte Prien den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Familienpflegegeld soll Lohnausfall abfedern

Vorgesehen ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die ihre Erwerbsarbeit zeitweise vollständig unterbrechen, um Angehörige zu versorgen. Nach Priens Darstellung könnte eine solche Unterstützung verhindern, dass insbesondere Frauen wegen der Pflege dauerhaft in Teilzeit bleiben.

„Frauen, die Angehörige pflegen, geraten bisher oft in die Teilzeitfalle, aus der sie nie mehr herauskommen“, sagte die Ministerin. Könnten sich Betroffene den zeitweisen Ausstieg leisten, lasse sich dieser Effekt vermeiden.

Koalition prüft Einführung

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang lediglich festgehalten, dass geprüft werden soll, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann. Prien hatte zuvor betont, eine solche Leistung könne nur umgesetzt werden, wenn die wirtschaftliche Lage dies zulasse.

Angesichts der angespannten Haushaltslage wies die Ministerin die Frage zurück, ob das Projekt aufgegeben werden müsse. „Keineswegs. Ich halte daran fest“, sagte sie. Die zusätzlichen Ausgaben würden sich nach ihrer Einschätzung durch höhere Erwerbsarbeit und positive volkswirtschaftliche Effekte teilweise wieder amortisieren.

Das geplante Familienpflegegeld würde eine bisherige Lücke zwischen Pflegefreistellung und vollständigem Einkommensersatz adressieren. Beschäftigte können bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig der Arbeit fernbleiben oder ihre Arbeitszeit für die Pflege Angehöriger reduzieren; eine am Elterngeld orientierte Lohnersatzleistung könnte dagegen einen zeitlich begrenzten vollständigen Ausstieg finanziell absichern.

Die Bedeutung des Vorhabens ergibt sich aus der Struktur der Pflege in Deutschland: Ein großer Teil der Pflege findet zu Hause und unter Beteiligung von Angehörigen statt. Diese Unterstützung entlastet professionelle Dienste und Pflegeeinrichtungen, führt für Pflegende aber häufig zu Einkommensverlusten, geringeren Karrierechancen und zusätzlichen Belastungen bei der Altersvorsorge.

Finanzierung trifft auf wachsenden Pflegebedarf

Gleichzeitig steht die Pflegeversicherung vor erheblichen Finanzierungsproblemen. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet; für 2027 wird eine deutlich größere Finanzierungslücke prognostiziert. In der politischen Debatte geht es deshalb parallel um höhere Einnahmen, Leistungskürzungen und die Finanzierung von Leistungen, die Angehörige unterstützen.

Für die konkrete Ausgestaltung wären unter anderem Anspruchsdauer, Höhe der Ersatzleistung, Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Aufteilung zwischen Bund, Pflegeversicherung und Arbeitgebern zu klären. Entscheidend wird zudem sein, ob das Modell tatsächlich eine Rückkehr in Vollzeit erleichtert oder vor allem Familien mit ausreichenden finanziellen Reserven erreicht.

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