Dobrindt verteidigt EinschrĂ€nkung des Schutzes fĂŒr Ukrainer
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 10:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Wenn die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf wehrpflichtige MĂ€nner nicht mehr zutreffe und ein positives Asylverfahren nicht infrage komme, gebe es eine "logische Konsequenz", so Dobrindt: FĂŒr diese Menschen bestehe eine Ausreisepflicht in die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich vergangene Woche darauf geeinigt, nur noch denjenigen MĂ€nnern pauschal Schutz zu gewĂ€hren, die ihren "militĂ€rischen Verpflichtungen" in der Ukraine nachgekommen sind. Laut Dobrindt steht anderen MĂ€nnern zwar grundsĂ€tzlich der Asylweg offen. Allerdings sind die Aussichten auf Schutz wohl gering. Flucht vor Wehrpflicht sei kein Asylgrund, so der Innenminister.
Dobrindt dĂ€mpfte zugleich Erwartungen an Abschiebezentren auĂerhalb der EU, sogenannte Return Hubs. Der erste Schritt sei, dass man Vereinbarungen mit DrittlĂ€ndern finde. Er gehe davon aus, dass das dieses Jahr gelinge, sagte er. Der Aufbau eines solchen Return Hubs sei aber anschlieĂend ein dickes Brett, das es danach zu bohren gelte. Es handle sich um einen Prozess, den man nach und nach gestalten mĂŒsse.
Auf die Frage, wie viele abgelehnte Asylbewerber in die Return Hubs verbracht werden sollen, sagte Dobrindt, Ziel sei es, die Zahl der RĂŒckkehrer zu steigern, bei erzwungener wie bei freiwilliger Ausreise. Diese sei zuletzt bereits gestiegen. Von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres seien ĂŒber 42.000 Menschen durch AbschiebemaĂnahmen und geförderte freiwillige Ausreise in ihre HeimatlĂ€nder zurĂŒckgekehrt. Das seien 2.000 Menschen mehr als im Vergleichszeitraum ein Jahr davor.
