LÀnder können Vereinbarung zur Abschiebepraxis nicht einhalten
04.08.2023 - 13:05:30Das berichtet der "Spiegel". Bei dem Treffen vereinbarten beide Seiten, dass die an Abschiebungen beteiligten Behörden rund um die Uhr erreichbar sein mĂŒssten.
Damit wollte die MinisterprĂ€sidentenkonferenz Abschiebungen auch nach Feierabend und an den Wochenenden beschleunigen. Eine Abfrage des Bundesinnenministeriums ergab nun allerdings: Nur in ganz wenigen BundeslĂ€ndern wie Brandenburg und Hessen haben die zentralen AuslĂ€nderbehörden bisher eine durchgĂ€ngige Rufbereitschaft. Die groĂe Mehrheit hat die Vereinbarung des Migrationsgipfels noch nicht umgesetzt. In dem Beschluss der Runde hieĂ es: "Um Fragen bei polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen jederzeit zĂŒgig klĂ€ren zu können, stellen Bund und LĂ€nder eine durchgĂ€ngige Erreichbarkeit der zustĂ€ndigen Behörden sicher." Einzelne BundeslĂ€nder halten eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der AuslĂ€nderbehörden allerdings gar nicht fĂŒr notwendig. An Wochenenden oder Feiertagen könnte auch die Polizei eine Abschiebehaft beantragen, argumentieren sie. Die AuslĂ€nderbehörden seien bereits heute völlig ĂŒberlastet und mĂŒssten oft nach Dienstschluss und bis in die Nacht fĂŒr die Gerichte erreichbar sein, klagte das Saarland gegenĂŒber dem Bundesinnenministerium in Berlin. Die Zahl der Ăberstunden hĂ€ufe sich schon jetzt, eine durchgĂ€ngige Bereitschaft der Beamten wĂ€re nur durch eine massive Personalaufstockung in den AuslĂ€nderbehörden machbar.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


