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Netzagentur-Chef hÀlt an Pflicht zum flÀchendeckenden Handynetz fest

17.06.2024 - 05:45:42

Bundesnetzagentur-PrĂ€sident Klaus MĂŒller hat das Vorhaben bekrĂ€ftigt, Deutschlands etablierte Mobilfunkanbieter bis zum Jahr 2030 zum flĂ€chendeckenden Handynetz-Ausbau zu verpflichten.

"Mich hat bisher noch kein Gegenargument ĂŒberzeugt", sagte MĂŒller der Deutschen Presse-Agentur in Bonn. Mitte Mai hatte die Regulierungsbehörde vorgeschlagen, dass im Jahr 2030 die Handynetze der etablierten Betreiber 99,5 Prozent der FlĂ€che Deutschlands mit einem Download-Speed von 50 Megabit pro Sekunde versorgen mĂŒssen. In den StĂ€dten und mancherorts auf dem Land ist diese Messlatte lĂ€ngst ĂŒberschritten, in anderen Gegenden aber bislang nicht.

Telekom-Chef Tim Höttges hatte so eine Pflicht als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und "kaum umsetzbar" abgelehnt, zumal sie am Kundennutzen vorbeigehe. Regulierer MĂŒller ist anderer Ansicht. So eine Ausbauauflage wĂ€re erfĂŒllbar, und sie wĂ€re wichtig fĂŒr die Menschen in Deutschland etwa im lĂ€ndlichen Raum. "WĂ€ren die 99,5 Prozent erreicht, hĂ€tte Deutschland bis an jede Milchkanne eine gute Mobilfunkversorgung." Im datengetriebenen Digitalzeitalter, in denen die Handynetze technologische Innovationen ermöglichen und etwa die Arbeit in der Landwirtschaft erleichtern können, ist das aus MĂŒllers Sicht nötig.

Die Ausbaupflicht soll 99,5 Prozent und nicht 100 Prozent betragen, weil mancherorts in den Bergen oder in anderen unwegsamen Gebieten auch aus Sicht der Netzagentur kein guter Handyempfang möglich ist. Manchmal findet sich auch partout niemand, der ein GrundstĂŒck fĂŒr einen Mobilfunkmast vermieten will. Zu der 99,5 Prozent-FlĂ€chenauflage und zu anderen Vorschriften sollen sich die etablierten Netzbetreiber verpflichten und im Gegenzug bestimmte Nutzungsrechte fĂŒr Frequenzen verlĂ€ngert bekommen.

Bis Juli lĂ€uft noch eine Konsultationsphase zu dem Vorschlag der Bundesnetzagentur. Danach will sie final entscheiden ĂŒber den Auflagenkatalog und damit ĂŒber die Leitplanken fĂŒr den kĂŒnftigen Handynetz-Ausbau in Deutschland. Im Vergleich zu den bislang ĂŒblichen Haushaltsauflagen - also der Ausbaupflicht gemessen an Haushalten und nicht an der FlĂ€che - wĂ€re die neue Auflage eine VerschĂ€rfung.

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