Bundesverfassungsgericht, Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Kein «Tempolimit» für Gesetzgebung

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 10:19 Uhr | dpa.de

  • Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Im Streit um ein verfassungsrechtliches «Tempolimit» für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

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