Parolen, Partyhit

Wegen rassistischer Parolen zu Partyhit 368-mal Polizei gerufen

10.07.2024 - 00:00:00

Bundesweit ist mindestens 360-mal die Polizei gerufen worden, weil zu dem italienischen Popsong "L`amour Toujours" rechtsextreme Parolen gesungen wurden.

Das zeigt eine Erhebung des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochausgabe) unter allen BundeslĂ€ndern. Demnach wurden die OrdnungshĂŒter zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 in mindestens 368 FĂ€llen eingeschaltet, weil zur Melodie des Liedes von Gigi D`Agostino die Parole "Deutschland den Deutschen, AuslĂ€nder raus" gesungen wurde. Von den LandeskriminalĂ€mtern (LKA) wurden dabei sowohl VorfĂ€lle auf öffentlichen Volksfesten und in Discotheken als auch auf privaten Feiern und mehrfach an Schulen erfasst. Die Formel "Deutschland den Deutschen" war nach dem Ersten Weltkrieg die Losung des "Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes", der als einflussreichster antisemitischer Verband der Zeit und als zentraler Wegbereiter der Nationalsozialisten gilt.

Ab den 1980ern wurde die Parole von der NPD und Organisationen des Milieus genutzt, so auch 1992 beim Pogrom von Rostock-Lichtenhagen. Die meisten FĂ€lle der Parole wurden dem RND aus Nordrhein-Westfahlen gemeldet: Von November 2023 bis einschließlich Juni 2024 wurde laut LKA 96-mal die Polizei gerufen, weil beim Abspielen des Liedes verfassungsfeindliche oder auslĂ€nderfeindliche Äußerungen gemacht wurden. Das LKA in Baden-WĂŒrttemberg zĂ€hlte bis Anfang Juli 2024 insgesamt 40 solcher FĂ€lle, in Mecklenburg-Vorpommern wurde der Polizei zwischen Oktober 2023 und Juni dieses Jahres 45-mal eingeschaltet. 39 der 45 FĂ€lle sind auf Juni 2024 datiert. Die Sprecherin des LKA Hessen, Laura Kaufmann-Conrad, sagte dem RND, dass aus dem Bundesland keine VorfĂ€lle aus der Zeit vor November 2023 bekannt seien. "Man kann durchaus von einer HĂ€ufung entsprechender VorfĂ€lle in jĂŒngerer Vergangenheit sprechen." Seitdem seien aus Hessen bislang 25 FĂ€lle bekannt, bei denen wegen des Verdachts volksverhetzender Äußerungen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien. Die Verfahren laufen noch bei den jeweils zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaften, teilte das Landeskriminalamt den Zeitungen mit. Auch in Hamburg ermittelt der Staatsschutz des LKA Hamburg in fĂŒnf Verfahren im Zusammenhang mit dem Song. Mehrere BundeslĂ€nder haben erfasst, wie oft Jugendliche in die VorfĂ€lle verwickelt sind. Demnach wurde das Lied mit den Parolen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei FĂ€llen auf einem Schulhof gesungen, je einmal als Instagram- und als Snapchat-Video von MinderjĂ€hrigen hochgeladen, von einer Jugendgruppe in einem Garten gesungen sowie von zwei SchĂŒlern auf dem Schulweg in der NĂ€he von Rostock skandiert und von einer SchĂŒlerin wĂ€hrend des Unterrichts in Saßnitz gesungen. Laut LKA waren in Baden-WĂŒrttemberg bei rund einem Viertel der FĂ€lle MinderjĂ€hrige beteiligt. Auch in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen wurden VorfĂ€lle im Zusammenhang mit dem Lied angezeigt, an denen auch MinderjĂ€hrige beteiligt waren. In Hessen fanden drei der VorfĂ€lle an Schulen statt. Ein einheitliches Vorgehen bei den zustĂ€ndigen Behörden zeigt sich bislang nicht. Die Berliner Polizei ist der Ansicht, dass das Lied an sich keine Straftat darstellt. Nach EinschĂ€tzung der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg ist auch die Parole nicht per se strafbar. Erst in Verbindung mit dem Tragen einer Uniform oder Andeuten des HitlerbĂ€rtchens lĂ€ge ein strafbares Verhalten vor. Ende Mai hatte ein auf Sylt aufgenommenes Handyvideo fĂŒr Debatten gesorgt, in dem Partybesucher das umgetextete Lied singen. Unter anderem hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Parolen in dem Video als "ekelig" und "nicht akzeptabel" bezeichnet.

@ dts-nachrichtenagentur.de