Bundeswohnungsbaugesellschaft, Lars Klingbeil

Bundeswohnungsbaugesellschaft: Gutachten verlangt GrundgesetzÀnderung

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 02:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags stellt die geplante Gesellschaft vor eine hohe verfassungsrechtliche HĂŒrde. FĂŒr einen umfassenden Bauauftrag wĂ€ren nach der EinschĂ€tzung Änderungen am Grundgesetz und Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

Gutachten: Geplante Bundeswohnungsbaugesellschaft droht zu scheitern
Bauarbeiter auf Baustelle (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bund und LĂ€nder teilen Wohnungsaufgaben

  • Das Gutachten sieht fĂŒr eine umfassend bauende Bundesgesellschaft voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes vor.
  • FĂŒr eine VerfassungsĂ€nderung wĂ€ren Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
  • Der Bund darf laut Gutachten Wohnungen fĂŒr den eigenen Bedarf errichten und den LĂ€ndern Finanzhilfen gewĂ€hren.
  • Das Bundesfinanzministerium Ă€ußerte sich wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nicht zum weiteren Vorgehen.

Die von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagene Bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen HĂŒrden zu scheitern. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wĂ€re fĂŒr eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.

LĂ€nder fĂŒr Wohnungswesen zustĂ€ndig

Hintergrund ist die ZustĂ€ndigkeitsverteilung zwischen Bund und LĂ€ndern. FĂŒr das Wohnungswesen sind grundsĂ€tzlich die LĂ€nder verantwortlich; der Bund kann diese Kompetenz dem Gutachten zufolge nicht ohne Weiteres ĂŒbernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen.

Auch die GrĂŒndung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft wĂŒrde daran nichts Ă€ndern. Infolge der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber ausdrĂŒcklich dafĂŒr entschieden, die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den LĂ€ndern zuzuweisen.

Mehrheiten in beiden Verfassungsorganen nötig

Wenn der Bund diese Aufgabe wieder an sich ziehen wolle, bedĂŒrfe es einer VerfassungsĂ€nderung, heißt es in dem Gutachten. DafĂŒr wĂ€re eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig.

Neben den Stimmen der Regierungsfraktionen wĂ€ren weitere Stimmen aus der Opposition erforderlich, etwa von Linken oder AfD. GegenĂŒber beiden Parteien hat die Unionsfraktion allerdings einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Auch die LĂ€nder mĂŒssten einer Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Spielraum fĂŒr Bundesbedarf und Finanzhilfen

Dem Gutachten zufolge kann der Bund bereits jetzt Wohnungen fĂŒr den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den LĂ€ndern Finanzhilfen gewĂ€hren. Die Linke hĂ€lt diese Möglichkeiten fĂŒr unzureichend.

„Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen fĂŒr Soldaten bauen“, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses. „Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen.“

Linke fordert gemeinnĂŒtzigen Auftrag

Die Linke setzt sich seit Langem fĂŒr eine solche Gesellschaft ein. Sie dĂŒrfe allerdings nicht privaten, profitorientierten Interessen dienen. „Der Bund muss sozial und gemeinnĂŒtzig Wohnungen bauen und vermieten“, sagte Lay.

Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer GrundgesetzĂ€nderung das Vorhaben infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium auf Anfrage offen. Wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wolle man sich dazu derzeit nicht Ă€ußern, sagte ein Sprecher.

Das Gutachten berĂŒhrt einen Kern des deutschen Föderalismus: Die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr das Wohnungswesen ist zwischen Bund und LĂ€ndern verteilt. Der soziale Wohnungsbau liegt nach der Föderalismusreform grundsĂ€tzlich bei den LĂ€ndern. Der Bund kann deshalb nicht allein durch die Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform eine umfassende eigene Wohnungsbaupolitik begrĂŒnden.

Verfassungsrechtliche HĂŒrde

FĂŒr das Vorhaben wĂ€re entscheidend, ob die geplante Gesellschaft lediglich Bundesliegenschaften fĂŒr eigene Zwecke entwickelt oder selbst dauerhaft wohnungspolitische Aufgaben ĂŒbernimmt. Das Gutachten zieht hier eine klare Grenze: Eigene Bauvorhaben des Bundes und Finanzhilfen fĂŒr LĂ€nder bleiben möglich, eine allgemeine ZustĂ€ndigkeit fĂŒr Planung, Beauftragung oder Umsetzung von Wohnungsbauprojekten dagegen voraussichtlich nicht.

Eine GrundgesetzĂ€nderung wĂŒrde eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erfordern. Damit wĂŒrde das Projekt ĂŒber die Regierungsfraktionen hinaus auf Stimmen aus der Opposition und auf Zustimmung der LĂ€nder angewiesen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der Union gegenĂŒber Linken und AfD erschwert eine Mehrheit zusĂ€tzlich.

Politische Bedeutung

FĂŒr die Debatte ĂŒber bezahlbaren Wohnraum verschiebt sich der Schwerpunkt damit von der Organisationsfrage zur Kompetenzfrage. BefĂŒrworter einer Bundesgesellschaft mĂŒssten klĂ€ren, ob sie ein begrenztes Instrument fĂŒr Bundesbedarf oder einen gemeinnĂŒtzigen Anbieter mit breitem Mietwohnungsauftrag schaffen wollen. Davon hĂ€ngen sowohl die verfassungsrechtliche Bewertung als auch die erforderlichen Mehrheiten ab.

FĂŒr Mieter und Kommunen ist vor allem relevant, ob aus dem politischen Vorschlag tatsĂ€chlich zusĂ€tzliche Wohnungen entstehen. Solange die Bundesregierung ihre interne Abstimmung fortsetzt, bleibt offen, ob sie eine GrundgesetzĂ€nderung anstrebt, das Modell enger fasst oder auf Finanzhilfen und Kooperationen mit den LĂ€ndern setzt.

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